Das Biomassepaket der Bundesregierung hängt weiterhin in den Brüsseler Genehmigungsverfahren fest. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte am 27. August die Ausschreibungsbedingungen für die Oktoberausschreibung nach den Bedingungen der am 24. Februar 2025 geltenden EEG-Fassung – ohne die beihilferechtlich relevanten Regelungen des Biomassepakets. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) warnen vor massiven Auswirkungen auf die Branche.
„Mit den heute veröffentlichten Bedingungen für die kommende Oktoberausschreibung durch die BNetzA steigt die Wahrscheinlichkeit weiter, dass auch in der zweiten Ausschreibungsrunde in 2025 nicht die vom Gesetzgeber Anfang des Jahres beschlossenen höheren Ausschreibngsvolumen greifen”, erklärte Sandra Rostek, Leiterin des HBB, laut Pressemeldung vom 27. August.
Nur 363 MW statt höherer Volumina
Sollte die beihilferechtliche Genehmigung nicht bis zum 30. September 2025 erteilt werden, stehen den Bioenergieanlagen lediglich circa 363 MW Ausschreibungsvolumen zur Verfügung. Die Verbände warnen vor massiven Auswirkungen nicht nur auf die Bioenergiebranche, sondern auf die gesamte deutsche Energiewirtschaft.
Marlene Mortler, Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie, sprach von einem „schwarzen Tag” für die Bioenergiebranche: „Nach einem vielversprechenden Koalitionsvertrag und der zuvor historischen, parteiübergreifenden Einigung im Bundestag ist das Biomassepaket letztendlich in den Mühlen der Bürokratie stecken geblieben.” Investitionen in Milliardenhöhe würden zurückgehalten, gleichzeitig müssten hunderte erfolgreiche Bioenergieanlagen stillgelegt werden.
De-minimis-Hilfen als Überbrückung gefordert
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, betonte, dass selbst eine Genehmigung vor dem 1. Oktober für hunderte Bioenergieanlagen zu spät käme. Als kurzfristige Lösung schlägt er eine de-minimis-kompatible Überbrückungshilfe für Anlagen vor, deren EEG-Vergütung 2025 endet. „Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das Ausbleiben des Biomassepakets nicht verwendet werden, ist eine solche Rettungsmaßnahme ohne zusätzliche Kosten finanzierbar”, erklärte Krüsken laut Pressemeldung.
Die Beihilfe könnte ohne Gesetzesänderung und langwierige EU-Notifizierung umgesetzt werden, was eine schnelle Hilfe ermögliche.
24 GW Potenzial aus Biogasbranche
Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas, unterstützt die Forderung nach einer kurzfristigen Übergangsregelung: „Anlagen, die erst einmal stillgelegt sind, fehlen uns langfristig im Energiesystem der Zukunft!” Eine Überbrückung schaffe Anlagenbetreibern die Option, sich in zukünftigen Ausschreibungen nach den Vorgaben des bis dahin womöglich genehmigten Biomassepakets zu beteiligen.
Bis zu 24 GW Leistung könnte nach Angaben der Verbände langfristig allein aus der Biogasbranche kommen und Stunden mit geringem Wind- und Solarstromangebot kostengünstig ausgleichen. Aktuell seien jedoch knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 MW direkt betroffen und könnten noch in diesem Jahr stillgelegt werden. Bei einer doppelten oder vierfachen Überbauung entspräche dies der Größenordnung von zwei bis drei Gaskraftwerksblöcken.
Die Verbände haben ihre Vorschläge zur De-minimis-Regelung sowie zum Biomassepaket 2.0 und den noch nötigen EEG-Änderungen auf ihren Webseiten veröffentlicht.







