21. Juni 2024 | Die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der jüngsten Biomasse-Ausschreibung sowie der Biomethanausschreibung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) veröffentlicht.
Die Biomasseausschreibung war wie von der Branche wiederholt prognostiziert erneut dreifach überzeichnet: Auf das ausgeschriebene Biomasse-Volumen von 240 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 742 MW eingereicht. Im Biomethansegment gingen wie auch schon in den vergangenen Ausschreibungsrunden keine Gebote ein.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, ist von den Ergebnissen wenig überrascht und unterstreicht: „Leider war es zu erwarten, dass die Biomasse-Ausschreibung erneut so deutlich überzeichnet ist. Der schleichende Ausstieg aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas, der mit dem EEG 2023 eingeleitet wurde, trägt nun bedauerliche Früchte. Mehr und mehr Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, bekommen endgültig keinen Zuschlag für eine Anschlussvergütung und müssen nun stilllegen. So gefährden wir sehenden Auges den Erfolg der Energiewende!“
Die Bioenergiebranche hat nach den vergangenen Ausschreibungsrunden wiederholt darauf hingewiesen, dass aufgrund des niedrigen und zeitgleich abschmelzenden Ausschreibungsvolumens, den zu geringen finanziellen Anreizen für eine flexiblere Fahrweise der Anlagen sowie zu der geringen Gebotshöchstwerten zahlreiche Anlagen im Bieterrennen um einen Zuschlag leer ausgehen würden. In den frühen 2000er Jahren sind hunderte Anlagen errichtet wurden, die nun das Ende ihres 20-jährigen Vergütungszeitraums erreichen und sich um eine Anschlussperspektive bemühen müssen.
„Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund einer Gefährdung zahlreicher Wärmenetze besonders eklatant. Selbstverständlich bewerben sich Bioenergieanlagen mit ihrer installierten elektrischen Leistung auf einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren, doch da hängen deutschlandweit noch dutzende Terrawattstunden Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) dran. Gerade im Hinblick auf die dringend notwendige Defossilisierung des Wärmesektors sowie ein Umsetzen der kürzlich erst beschlossenen kommunalen Wärmeplanung muss regional produzierte Wärme aus Bioenergieanlagen mit in die Kalkulationen einbezogen werden“, argumentiert Rostek.
„Die mit dem kürzlich verabschiedeten Solarpaket aufgegriffenen Veränderungen am EEG 2023 waren in vieler Hinsicht wichtig und senden ein positives Signal der Politik in Richtung Bioenergiebranche. Nichtdestotrotz müssen nun endlich auch die großen Hebel in Bewegung gesetzt werden: Allen voran muss demnach das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben und Anreize in eine zusätzliche Flexibilisierung ausgeweitet werden. Andernfalls könnten sogar die von der Bundesregierung im Rahmen der Kraftwerkstrategie viel zu niedrig angepeilten Leistungsziele der Bioenergie verfehlt werden und so das fossile Zeitalter künstlich in die Länge gezogen werden,“ schließt Rostek.
Der Fachverband Biogas e.V. hat jüngst innerhalb seiner Mitgliedschaft eine Umfrage zur Wärmenutzung von Biogasanlagen durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf der Webseite des Fachverbandes zu finden.