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Biogasrat+ e. V.: Koalitionsvertrag sendet Aufbruchsignal für mehr Klimaschutz mit Biogas und Biomethan

Zur Verständigung auf einen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.:

von | 10.04.25

Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V. Foto: Biogasrat

Wir begrüßen die heutige Einigung zwischen CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, der Deutschland Stabilität geben und ein politisches Aufbruchsignal senden soll. Insbesondere unterstützen wir das klare Statement zur Einhaltung der Klimaziele. Der Weg zur Klimaneutralität bietet für Deutschland die Chance, zukunftsorientiert Wohlstand und Wachstum zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Für eine erfolgreiche Fortführung der Energiewende braucht es jetzt schnellstmöglich verlässliche, unbürokratische, technologieneutrale und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, um den Ausbau aller erneuerbaren Energien und Technologien als Kern der Energiewende in Deutschland zu beschleunigen. Als wichtigen Fortschritt sehen wir, dass Union und SPD die Bioenergiebranche und deren Beitrag zu einer klimaschonenden, sicheren erneuerbaren Energieversorgung in Deutschland wieder klar und ideologiefrei in den politischen Fokus nehmen.  Nach Jahren der Stagnation müssen den Worten nun konkrete Taten folgen, um die nachhaltig verfügbaren Biogas- und Biomethanpotenziale für eine souveräne, klimaneutrale und systemeffiziente Energieversorgung im Strom-, Wärme-, Verkehrssektor endlich zu nutzen. Mit Blick auf die Aufgaben der kommenden Bundesregierung bei der Transformation des Energiesystems müssen in dieser Legislaturperiode die Weichen für den Hochlauf von erneuerbaren Gasen, wie Biomethan, gestellt werden. Dazu gehört auch, dass die Gasnetzinfrastruktur als Garant für Versorgungssicherheit und Versorgungsunabhängigkeit erhalten bleibt. Ein Überblick zu den wichtigsten energiepolitischen Empfehlungen der Biomethanbranche für die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung ist hier verfügbar.

 

 

(Quelle: Biogasrat/2025)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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