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Biogasrat+ e.V.: Gesetzentwurf zur Strompreisbremse bremst Investitionen in erneuerbare Energien und Klimaschutz aus!

Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.: Die geplante „Überschusserlösabschöpfung“ für die Stromerzeugung aus Biogasanlagen halten wir nach wie vor für eine politische Fehlentscheidung. Sie steht dem erklärten […]

von | 14.12.22

Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.:

Die geplante „Überschusserlösabschöpfung“ für die Stromerzeugung aus Biogasanlagen halten wir nach wie vor für eine politische Fehlentscheidung. Sie steht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, durch Investitionen in neue erneuerbare Erzeugungsanlagen und Diversifizierung bestehender Energiequellen für eine höhere Energiesicherheit zu sorgen, diametral entgegen und führt im Ergebnis zu einem massiven Vertrauensverlust in politisch konsistentes Handeln bei Erzeugern von und Investoren in erneuerbare Energietechnologien. Dringend notwendige Investitionen in eine klimaschützende, resiliente und flexible erneuerbare Energieversorgung mit Biogas und die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Biomethanerzeugung werden blockiert. Damit konterkariert die geplante Erlösabschöpfung für die Stromerzeugung aus Biogas auch die REPowerEU-Ziele, die bis 2030 europaweit eine Steigerung der Biomethanproduktion auf 35 Mrd. Nm³ pro Jahr vorsehen.

Gleichwohl haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit den nun vorliegenden Änderungen des Gesetzentwurfes ein wichtiges Signal an die Biogasbranche mit Blick auf die gesicherte Stromerzeugung aus Biogas gesendet und eine weitere Verschärfung der Energiemangellage verhindert. Wesentliche Vorschläge unseres Verbandes, wie die Umstellung der Bagatellgrenze von 1 MW installierter Leistung bei Biogasanlagen auf 1 MW Bemessungsleistung und die Erhöhung des Sicherheitszuschlages für Biogasanlagen von 7,5 ct/kWh auf 9,0 ct/kWh, wurden von den Parlamentariern nach fachlicher Prüfung berücksichtigt. Dies begrüßen wir grundsätzlich.

 

(Quelle: Biogasrat/14.12.22)

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