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Bioenergiewirtschaft begrüßt Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote

Die Treibhausgasminderungsquote wird von derzeit 6 % in kontinuierlichen Schritten auf 25 % im Jahr 2030 angehoben. Die Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Der BBE Bundesverband Bioenergie geht davon aus, dass durch die erhöhte Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 175 Mio. t CO2 im Verkehr eingespart werden. Über 110 Mio. t CO2-Reduktion […]

von | 20.09.21

Die Treibhausgasminderungsquote wird von derzeit 6 % in kontinuierlichen Schritten auf 25 % im Jahr 2030 angehoben. Die Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Der BBE Bundesverband Bioenergie geht davon aus, dass durch die erhöhte Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 175 Mio. t CO2 im Verkehr eingespart werden. Über 110 Mio. t CO2-Reduktion werden dabei durch nachhaltige Biokraftstoffe beigesteuert. 

Aus Sicht des BBE muss das Gesetz dringend um Regelungen in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung ergänzt werden, damit höhere Beimischungsanteile von Biodiesel und Bioethanol zugelassen werden können. Mit der Nutzung von B10 und B30 (bis zu 10 % bzw. 30 % Biodiesel im Dieselkraftstoff) bzw. Super E10 und perspektivisch E20 kann kurzfristig ein großes zusätzliches THG-Minderungspotenzial gehoben werden. Daneben ist auch der Ausbau der Fahrzeugflotte an LNG-Fahrzeugen und der dazu nötigen Infrastruktur wichtig, um den Einsatz von Biogas aus Abfall und Reststoffen zu forcieren. 

Für die Bioenergieverbände begrüßt der BBE dass die umstrittene Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Erdölförderung (Upstream Emission Reductions, UER) ab 2026 nicht mehr erlaubt ist: 

(Quelle: BBE/2021)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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