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BEE zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sollte nach einer Überarbeitung ab 2026 bis 2035 verlängert werden, fordert der BEE in seinem Positionspapier. Vorher ist die Fördersystematik auf zukunftsfeste grüne Anlagenkonzepte umzustellen. Dazu BEE-Präsidentin Simone Peter:

von | 06.11.24

„Moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produzieren als regenerative Kombi-Kraftwerke sauber und effizient Strom und Wärme. Für die kommunalen Wärmenetze bieten sie sich damit ebenso an wie für das klimaneutrale Stromsystem, indem sie als dezentrales Back-up eine wichtige Flexibilitätsoption zum Ausgleich von Wind- und Sonnenstrom bieten. Das Potenzial klimafreundlicher KWK liegt laut Szenarien des BEE bei ca. 9 Gigawatt installierter elektrischer KWK-Leistung auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan und 18-27 GW auf Basis von Biogas und fester Biomasse. Um dieses Potenzial zu heben, muss im Rahmen der KWKG-Novellierung die Fördersystematik von grau auf grün gestellt werden. Für bestehende KWK-Systeme sind Anreize für den Umstieg von fossilen auf Erneuerbare Energieträger zu schaffen. Um einen strommarktgeführten Betrieb zu fördern, sollten die bestehenden Flexibilitätsanforderungen erhöht werden. Mindestens benötigt die Branche eine Verlängerung des KWKG bis Ende 2030, damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt.“

(Quelle: BEE/2024)

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