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BDEW zur Verabschiedung des delegierten Rechtsakts zu Gaskraftwerken und Kernenergie in der EU-Taxonomie

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Autor: Elisabeth Terplan

Die EU-Kommission hat den komplementären delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie verschiedet. Darin werden sowohl Investitionen in neue Gaskraftwerke als auch solche in Kernenergie als nachhaltig eingestuft. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die EU-Kommission hat richtig erkannt, dass Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke zwingend notwendig sind für den Übergang in eine vollständig klimaneutrale Energieversorgung in der Europäischen Union. Um beim Ausstieg aus der Kohleverstromung die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleisten zu können, benötigen wir für eine Übergangszeit noch Erdgaskraftwerke und dauerhaft wasserstofffähige Gaskraftwerke, die gesicherte, regelbare Leistung als Partner der erneuerbaren Energien bereitstellen.

Positiv ist, dass die EU-Kommission die Kriterien, die an neue Gaskraftwerke angelegt werden, gegenüber dem ersten Entwurf an einigen Stellen nachgebessert hat. Zum Beispiel kommt sie einer zentralen BDEW-Forderung in Bezug auf die zu erfüllenden Treibhausreduktionen beim Ersatz von Kohle- durch Wasserstoff-ready Gaskraftwerke nach: Das Erfordernis einer Treibhausgasminderung um 55 % gilt nun über die Lebensdauer der Anlage und nicht wie geplant ab Inbetriebnahme. Letzteres wäre nur mit dem Einsatz großer Mengen erneuerbarer oder dekarbonisierter Gase erreichbar, die in den benötigten Dimensionen jedoch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Die Betrachtung über die Lebensdauer gilt allerdings unverständlicherweise nur für ungekoppelte Kraftwerke und nicht für KWK-Anlagen. Diese Ungleichbehandlung ist unlogisch.

Eine zweite Verbesserung stellt die Streichung der ursprünglich geforderten unrealistischen Wasserstoffanteile für die Jahre 2026 und 2030 dar. Auch dafür hatte sich der BDEW ausgesprochen. Die Anforderungen sind hier jedoch weiterhin sehr ambitioniert, vor allem der vollständige fuel switch zum 01.01.2036 auf erneuerbare und dekarbonisierte Gase als Brennstoff.

Entscheidend sind jetzt die richtigen politischen Rahmenbedingungen seitens der EU und auf nationaler Ebene: So ist beispielsweise der Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff zwingende Voraussetzung. Deshalb müssen jetzt Investitionen in erheblichem Ausmaß in Wasserstoffprojekte ermöglicht werden. Darüber hinaus sollte das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) als wichtiges Instrument für den Ausbau der KWK zur Flankierung der EE-Stromerzeugung zeitnah im Rahmen des so genannten „Osterpaketes“ zukunftsfähig gemacht werden. Wichtige Punkte sind hier die Schaffung von Anreizen für die Wasserstoff-Readiness und für den Einsatz von erneuerbaren und dekarbonisierten Brennstoffen sowie die Berücksichtigung von energiewendebedingt abnehmenden Betriebsstunden.

Klar ist: Die Zukunft liegt beim grünen Wasserstoff. Mittel- und langfristig können Gaskraftwerke mit Wasserstoff und damit klimaneutral betrieben werden. Sie müssen also heute bereits so geplant werden, dass sie zukünftig Wasserstoff als Energiequelle nutzen können.

Ein Fehler ist aus Sicht des BDEW die Aufnahme von Kernkraftwerken in die EU-Taxonomie. Diese Technologie ist risikoreich, teuer und im Hinblick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu unflexibel. Für die Energiewirtschaft in Deutschland ist klar: Der deutsche Ausstieg aus der Atomkraft ist endgültig.”

(Quelle: BDEW/2022)