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BDEW zum möglichen Ausschreibungsdesign der Kraftwerksstrategie

Die derzeitige Diskussion über die Kraftwerkstrategie und die verschiedenen Optionen bedarf einer Einordnung. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

von | 20.04.26

©Thomas Imo Photothek/BDEW

„Zur Absicherung von Dunkelflauten werden wir zukünftig verschiedene Optionen brauchen. In den Zeiten, in denen die Erneuerbaren Energien nicht ausreichend Strom liefern und auch über den europäischen Strommarkt nicht genug günstiger Strom verfügbar ist, brauchen wir Lösungen. Dazu gehören flexibel regelbare Gaskraftwerke, die perspektivisch mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden, genauso wie Großbatteriespeicher und Flexibilitäten auf Verbrauchsseite. All diese Optionen sollen in Ausschreibungen innerhalb eines sogenannten Kapazitätsmarkts ab 2028 ihre Gebote abgeben können.

Vorgeschaltet soll es im Rahmen der Kraftwerksstrategie drei Ausschreibungsrunden geben, die gesicherte Leistung zeitnah anreizen sollen. Insbesondere Gaskraftwerke benötigen einen längeren Planungszeitraum. Bis 2038 werden stetig steuerbare Stromerzeugungskapazitäten aus dem Markt gehen, insbesondere Kohle- und alte Gaskraftwerke. Damit der Kohleausstieg wie geplant umgesetzt werden kann, braucht es für H2-ready Gaskraftwerke also einen schnellen Baustart. Im Sinne eines hohen Versorgungssicherheitsniveaus ist es angezeigt, dass in der ersten geplanten Ausschreibung über 12 Gigawatt auch Gaskraftwerke zum Zug kommen. Diese Ausschreibung, die mit fünf Jahren Vorlaufzeit das Zieljahr 2031 adressiert und daher als t minus 5 (t-5) bezeichnet wird, ist nur die erste von drei geplanten Ausschreibungen innerhalb der Kraftwerkstrategie. Die drei Ausschreibungen können auch als Ad-hoc-Kapazitätsmarkt bezeichnet werden. Über diesen sollen insgesamt bis zu 41 Gigawatt im Jahr 2031 gebunden werden. Die erste Ausschreibung deckt davon 12 Gigawatt ab. Bereits im kommenden Jahr soll eine weitere Ausschreibung (t-4) stattfinden, die flexiblere Anforderungen stellt, an der sich neben Großbatteriespeichern auch Bestandsanlagen und Lasten mit kürzeren Realisierungsfristen beteiligen und zum Zuge kommen können.

Die letzte vorgesehene Ausschreibung soll dann im Jahr 2029 (t-2) durchgeführt werden. Bis zur Inbetriebnahme hätten Projekte, die in dieser Auktion bieten, nur zwei Jahre Realisierungszeit bis zur Inbetriebnahme im Zieljahr 2031. Weil der Bau von Kraftwerken mindestens fünf Jahre in Anspruch nimmt, können auf die letzte Ausschreibung nur schnell realisierbare Projekte bieten, wie abschaltbare Lasten oder Batteriespeicher.

Für den späteren, effizienten Einsatz der verschiedenen Optionen sollten dann so selten wie möglich brennstoffbasierte Gaskraftwerke laufen. Damit sparen wir perspektivisch gleich doppelt: Beim preissetzenden Moment in der Merit Order und bei den Redispatch-Kosten. Gaskraftwerke als Back-Up-Lösung sind trotzdem unverzichtbar, denn Dunkelflauten dauern auch länger als zehn Stunden. Auswertungen von Wetterdaten für Deutschland ergeben, dass in der Vergangenheit länger als zwei Tage andauernde Dunkelflauten im Durchschnitt gut vier Mal pro Jahr vor allem in den Wintermonaten auftreten. Die durchschnittliche Dauer betrug über drei Tage, im Maximum bis zu acht Tagen. Für den Erhalt des in Deutschland erwarteten Versorgungssicherheitsniveaus brauchen wir neben Batteriespeichern und Flexibilitäten auch wasserstofffähige Gaskraftwerke.

Die aktuelle Diskussion innerhalb der Regierung darf nicht dazu führen, dass wir weiter Zeit verlieren. Wir warten als Branche seit fast drei Jahren auf dieses Gesetz.“

 

 

(Quelle: BDEW/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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