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BDEW zum LNG-Beschleunigungsgesetz

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Autor: Elisabeth Terplan

Das Bundeskabinett hat gestern das sogenannte LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll den Bau von Terminals für Flüssigerdgas (LNG) erheblich vereinfachen und beschleunigen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass die Bunderegierung den Bau von LNG-Terminals beschleunigen möchte. Je früher sie einsatzbereit sind und zur Energieversorgung beitragen können, desto besser. Für das Ziel, bis zum Jahr 2024 russische Gaslieferungen fast vollständig aus anderen Quellen decken zu können, sind eigene LNG-Terminals unverzichtbar.

Langfristig wird uns die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland nur über einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft gelingen. Kurz- bis mittelfristig benötigen wir aber auch noch Erdgas, um unseren Energiebedarf zu decken. LNG ermöglicht uns, Erdgas aus Ländern zu beziehen, zu denen keine Pipeline-Verbindungen bestehen. Daher haben LNG-Importe beim Ersatz russischer Gaslieferungen eine große Bedeutung. Es ist deshalb völlig richtig, dass die Bundesregierung LNG-Terminals ein „überragendes öffentliches Interesse“ einräumt. In einer Ausnahmesituation wie dieser, in der es um die Gasversorgungssicherheit in Deutschland geht, ist es gerechtfertigt, Genehmigungsprozesse und damit auch einzelne Prüfungsschritte zu beschleunigen.

Wichtig ist allerdings, dass auch die entsprechende Infrastruktur mitgedacht wird. Der schnelle Bau der Terminals muss mit einem höheren Tempo beim Aus- und Umbau der Netze einhergehen. Nicht an allen Stellen können die Netze aktuell eine verstärkte Gaseinspeisung aus dem Norden bewältigen. Hier bedarf es Anpassungen.

Selbstverständlich müssen die Sorgen bezüglich des Klima- und Umweltschutzes ernstgenommen werden. Wir unterstützen daher den Ansatz Bundesregierung, das Gesetz zeitlich und auf spezielle Projekte zu befristen sowie es zur Auflage zu machen, dass ab 2043 über die entstehende Infrastruktur nur noch Wasserstoff oder dessen Derivate importiert werden.“

(Quelle: BDEW/2022)