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BDEW zum EU-Wasserstoff-Gaspaket

Die EU-Kommission hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Umsetzung des European Green Deal vorgestellt. Die enthaltenen Legislativvorschläge betreffen unter anderem die Anpassung der Gasbinnenmarktregeln, insbesondere mit Blick auf Wasserstoff, die Reduzierung von Methanemissionen im Energiebereich und die Energieeffizienz von Gebäuden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:„ Die Dekarbonisierung des Gassystems durch den Einsatz von Biogas […]

von | 16.12.21

Die EU-Kommission hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Umsetzung des European Green Deal vorgestellt. Die enthaltenen Legislativvorschläge betreffen unter anderem die Anpassung der Gasbinnenmarktregeln, insbesondere mit Blick auf Wasserstoff, die Reduzierung von Methanemissionen im Energiebereich und die Energieeffizienz von Gebäuden.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:„ Die Dekarbonisierung des Gassystems durch den Einsatz von Biogas und insbesondere erneuerbarem und dekarbonisiertem Wasserstoff ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein Schlüsselelement zur Erreichung der Klimaneutralität. Das von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket enthält hierfür wichtige Bausteine, die eine zukunftsgerichtete Anpassung der Gasbinnenmarktregeln ermöglichen. Der Aufbau eines Wasserstoffmarkts braucht einen klaren europäischen Rahmen, der die nötigen Investitionen sowie die Transformation des Gassystems ermöglicht.

Richtig ist der Ansatz der Kommission, Wasserstoff grundsätzlich in die bestehenden Regelungen für den Gasbinnenmarkt zu integrieren. Dies führt zu Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Marktteilnehmer. Positiv sind etwa die Regelungen für den Handel mit Wasserstoff, beispielsweise mit Blick auf einen regulierten diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte zumindest ab 2031. Zu begrüßen ist auch die Angleichung der Verbraucherrechte und der Bestimmungen für den Endkundenmarkt an die Anforderungen im Strommarkt.

Nicht sachgerecht sind hingegen die überzogenen Vorgaben zur Entflechtung der künftigen Wasserstoffnetze. Sie würden die Transformation des Gassystems und die Umstellung der vorhandenen werthaltigen Assets hin zu einem Wasserstoffsystem ausbremsen. Geplante Projekte würden zurückgeworfen. Mit Blick auf Wasserstoff fehlt in den Vorschlägen auch gänzlich die Anerkennung der Rolle der Verteilernetzbetreiber. Dies ist nicht nachvollziehbar, da ein Großteil des zukünftig erzeugten erneuerbaren Wasserstoffs auf der Verteilernetzebene eingespeist wird. Zudem erfolgt heute rund 80 %  des Gasabsatzes an Industrie-, Gewerbe- und Wärmekunden in Deutschland über die Verteilernetze.

Um die Dekarbonisierung des Gasmarktes zu unterstützen, ist zudem die Einführung handelbarer Herkunftsnachweise für erneuerbare und dekarbonisierte Gase nötig, die eine einheitliche Terminologie voraussetzt. Die Implementierung eines reinen Massenbilanzierungssystems durch Nutzung einer Unionsdatenbank wird übermäßig komplex und verwaltungsaufwändig sein. Der Aufwand stellt ein Hemmnis für den grenzüberschreitenden Handel mit erneuerbarem Wasserstoff dar und eine benötigte schnelle Umsetzung der Unionsdatenbank ist nicht absehbar.“

Neue Verordnung zu Methanemissionen

Des Weiteren hat die EU-Kommission auch einen Vorschlag für eine Verordnung zu Methanemissionen im Energiesektor veröffentlicht. Dieser neue einheitliche Rechtsrahmen für die Quantifizierung und Berichterstattung sowie Behebung von Leckagen ist aus Sicht des BDEW geeignet, um Methanemissionen schnell noch weiter zu reduzieren. Die Instrumente knüpfen an die bisherigen Aktivitäten der Gaswirtschaft an: Diese reduziert mit Maßnahmen zum Aufspüren, Identifizieren und Beheben von Lecks die Methanemissionen bereits seit vielen Jahren erfolgreich (in Deutschland um 40 % gegenüber 1990).

Es bedarf einheitlicher Standards, um die Transparenz zu verbessern und mehr Vergleichbarkeit zu erzielen. Dabei gilt es, einen stabilen Regulierungsrahmen zu etablieren, welcher technisch umsetzbar ist, die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt und die unterschiedlichen Gegebenheiten zwischen den Ländern ebenso wie zwischen den Wertschöpfungsstufen berücksichtigt. Neben der Konsistenz mit bestehenden Vorgaben ist wichtig, dass die EU-Verordnung den Rahmen setzt und für die konkrete technische Umsetzung auf die technischen Regelwerke verweist. Dies gilt auch hinsichtlich der Informationspflichten beim Import von Erdgas und anderen fossilen Energieträgen. Um schnell Erfolge zu erzielen, sind Maßnahmen prioritär dort zu ergreifen, wo bei gleichem Ressourceneinsatz die größte Emissionsreduzierung erreicht werden kann.

Gebäudeeffizienz-Richtlinie

Die ebenfalls vorgelegte Gebäudeeffizienz-Richtlinie sollte einen klaren, technologieoffenen Rahmen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor formulieren. Technische Details der Umsetzung sollten aber weiterhin im nationalen Ordnungsrecht oder mit Hilfe der Normung beantwortet werden. Leider geht die Kommission hier aber weiter: So werden der für den Wärmemarkt so wichtige Einsatz erneuerbarer Energien unpraktikabel an neuen Begriffsdefinitionen festgemacht oder Referenzklimazonen für die energetischen Anforderungen von Gebäuden vorgeschlagen.

Auch die Definition eines „Nullemissionsgebäude“ sowie eine Lebenszyklusbilanzierung aller neuen Gebäude im Rahmen einer EPBD sieht der BDEW kritisch. Stattdessen sollte ein stärkerer Fokus darauf liegen, Gebäudeeigentümer bei den so wichtigen Sanierungsvorhaben finanziell zu unterstützen.

Die stufenweise Einführung verbindlicher Mindestvorgaben an die Gesamtenergieeffizienz der energetisch schlechtesten Bestandsgebäude ist hingegen positiv. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Vorgaben den Einsatz kosteneffizienter Treibhausgas-Minderungsoptionen technologieoffen zulassen.

(Quelle. BDEW/2021)

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