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BDEW und VKU zum NEST-Prozess

Anlässlich der Beiratssitzung der Bundesnetzagentur am 17.9.25 legten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) neue Berechnungen zu den Folgen der geplanten Neugestaltung der Anreizregulierung (NEST) vor.

von | 18.09.25

Kerstin Andreae - ©Thomas Imo Photothek/BDEW

Die Bundesnetzagentur hatte im Mai prognostiziert, dass die geplanten Methodenänderungen im Regulierungsrahmen (NEST) keine Senkung der Erlöse für Netzbetreiber zur Folge haben. Nach den damaligen Berechnungen des BDEW waren aber für eine Regulierungsperiode Erlösrückgänge von 2,3 Mrd. € zu erwarten.

Die nun aktualisierten Branchen-Hochrechnungen, zeigen nun ein noch deutlicheres Bild:

  • 3,5 Mrd. € Erlösrückgänge im Bereich Stromnetze
  • 1,5 Mrd. € Erlösrückgänge im Bereich Gasnetze

Insgesamt ergibt sich ein Erlösrückgang von rund 5 Mrd. €. Diese Rechnung beinhaltet den von der BNetzA berechneten OPEX-Aufschlag für die Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren in Höhe von 2,4 % der Erlösobergrenze, auch wenn er nicht durch die Branche nachrechenbar ist. Sollte sich der Wert verändern, verändert sich die Erlössituation entsprechend.

Der deutliche Anstieg erklärt sich durch Effekte, die die Bundesnetzagentur bisher nicht bewertet hat. Es sind die unterschätzten Auswirkungen der verschiedenen Methodikänderungen beim Effizienzvergleich, und der voraussichtliche Wegfall der Korrektur des Wagniszuschlags in der vierten Regulierungsperiode.

Hinzu kommt die in den Festlegungsentwürfen völlig überraschend vorgestellte Umstellung bei der Ermittlungsmethodik des Fremdkapitalzinses. Allein diese Umstellung auf einen starren Siebenjahresdurchschnitt wird zu einer massiven strukturellen Unterdeckung beim Fremdkapital führen und entspricht einer etwa 2 Mrd. € großen Erlösminderung.

Für die Bewertung der Netzregulierung ist die Sicht der Investoren relevant. Diese schauen auf den Wert des Netzbetreibers, der sich im Wesentlichen aus dem kalkulatorischen Anlagevermögen und dem regulatorisch zugestandenen kalkulatorischen Eigenkapitalzins bemisst. Die HGB-Rendite spielt dabei für die Investoren keine Rolle, sondern nur die im Regulierungssystem angelegten Fundamentaldaten. Weitere Verschlechterungen im Regulierungsrahmen sind das falsche Signal an Investoren.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Energiewende braucht eine moderne Netzinfrastruktur, die weit mehr leisten muss als bisher: Mehr Netz, mehr Anschlüsse, mehr Digitalisierung, mehr Flexibilität, mehr Geschwindigkeit und Sicherheit. Dafür sind bis 2035 Investitionen von mehr als 200 Milliarden Euro erforderlich. Gleichzeitig soll den Netzbetreibern in den nächsten Jahren weniger Geld zur Verfügung stehen. Das passt nicht zusammen. Die Bundesnetzagentur muss hier dringend nachschärfen und gemeinsam mit der Branche eine tragfähige und kosteneffiziente Lösung erarbeiten. Dazu gehört eine vollständige, neutrale Folgenabschätzung, die Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit für die Verzinsung des Eigenkapitals, die vollständige Anerkennung von Fremdkapitalzinsen sowie eine faire Abbildung der Betriebskosten durch einen dauerhaft wirksamen OPEX-Faktor für alle Netzbetreiber.“

 

(Quelle: BDEW/2025)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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