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Der Bundesgerichtshof bestätigt die Höhe des „Xgen

Kategorie:
Autor: Redaktion

Die Kritikpunkte der Branche und des OLG Düsseldorf sind zwar nicht ausgeräumt worden, laut Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur jedoch innerhalb ihres Ermessensspielraums entschieden. Der BDEW bedauert, dass mit der Entscheidung des BGH die Möglichkeit einer Überprüfung und Korrektur der überhöhten Kostensenkungsvorgaben nicht wahrgenommen wurde. Den Netzbetreibern werden so Produktivitätssteigerungen abverlangt, die weit über denen anderer Wirtschaftsbranchen in Deutschland liegen.

(Quelle: BDEW)