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BDEW zum neuen EEG-Entwurf im Bundeskabinett

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Autor: Redaktion

„Auch im heute verabschiedeten und an einigen Stellen noch geänderten Entwurf fehlt ein Mechanismus, mit dem die Ausbauziele für Erneuerbare Energien auf die absehbare Anhebung der europäischen Klimaziele angepasst werden können. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat heute erfreulicherweise angekündigt, das EEG bei Anhebung der EU-Ziele anzupassen. Auch mit Blick auf realitätsnähere Annahmen zum Stromverbrauch im Jahr 2030 sollte zeitnah und flexibel bei Zubaumengen und Ausschreibungsvolumina nachgesteuert werden können. In der nächsten Legislaturperiode gehört zudem eine Reform der Steuer-Abgaben- und Umlagensystematik auf die Tagesordnung.
Der BDEW begrüßt insbesondere, dass in den heute verabschiedeten Regierungsentwurf des EEG noch Verbesserungen für die Solarenergie aufgenommen wurden. Der BDEW hatte nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der weitere Solar-Zubau auf den Dächern durch eine zu geringe Leistungsgrenze bei der Ausschreibung von PV-Dachanlagen ausgebremst werden könnte. Die jetzt geplante dauerhafte Grenze der Teilnahme ab 500 kW ist ein wichtiger Beitrag zum forcierten Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern.
Außerdem hat die Bundesregierung das Ausschreibungsvolumen für die Photovoltaik auf Dächern moderat angehoben. Wichtig ist dabei jedoch, dass es auch weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen der Teilnahme an der Ausschreibung und der Nutzung eines Daches für den Eigenverbrauch gibt. Beim Mieterstrom hat die Bundesregierung – wie vom BDEW vorgeschlagen – den Zuschlag gegenüber dem Referentenentwurf nochmals angehoben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ebenso greift die durch das Kabinett beschlossene Anhebung des Höchstpreises für die Ausschreibungen bei Biomasse einen Vorschlag des BDEW auf. Auch für ausgeförderte Anlagen über 100 kW sieht der Regierungsentwurf nun eine Anschlusslösung bis Ende 2021 vor, die in diesen Fällen für eine sehr kurze Zeit grundsätzlich sinnvoll erscheint. Allerdings sollte die Förderung in diesen Fällen erheblich gesenkt werden, um für Anlagenbetreiber noch einen deutlicheren Anreiz zu bieten, in die Direktvermarktung zu wechseln.
Die neuen Privilegierungen der Eigenversorgung aus förderfähigen EEG-Anlagen bis 20 kW für 10 MWh/a gehen zwar in die richtige Richtung. Bedauerlich ist, dass die weitergehenden Anpassungsvorschläge des BDEW für neue und ausgeförderte PV-Anlagen bis 30 kWp ohne Mengenbegrenzung noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Nachbesserungsbedarf sieht der BDEW noch bei der Regelung zum Umgang mit einer Stromeinspeisung bei negativen Börsenpreisen: Zwar hat die Bundesregierung die bisher geplante Neuregelung zur Vergütung in Zeiten negativer Preise etwas entschärft und sieht ein Entfallen der Marktprämie bei negativen Preiszeiten erst ab einer vollen Stunde (BMWi-Entwurf: 15 Minuten) vor. Dennoch muss hier noch wesentlich mehr für die Investitionssicherheit unternommen werden, um die Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht unnötig zu erschweren. Ergänzend muss die Bundesregierung auch die schon lange geplanten Regelungen zur Erleichterung des Einsatzes von „überschüssigem“ Erneuerbaren-Stroms für Wärmeanwendungen und in der Elektromobilität nun in Angriff nehmen. Mit entsprechenden Regelungen öffnen sich für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen noch wesentlich mehr Möglichkeiten, ihren Strom an andere Nutzer zu liefern statt ggf. ihre Anlagen abschalten zu müssen.“

(Quelle: BDEW)