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INES positioniert sich zur Wasserstoffstrategie

Die Initiative Erdgasspeicher weist in einer aktuellen Stellungnahme zur Wasserstoffstrategie darauf hin, dass der Wasserstoff selber kein Energiespeicher ist, sondern erst die Gasspeicher die Speicherung erneruerbarer Energien in Gasform ermöglichen.

von | 22.04.20

Die Bundesregierung schreibt im Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie vom 27. Februar 2020: Wasserstoff ist „ein Energiespeicher, der angebotsorientiert und flexibel erneuerbare Energien speichern kann und mit dessen Hilfe eine bedarfsgerechte Versorgung von Verbrauchern möglich ist.“ Wasserstoff ist allerdings kein Energiespeicher, sondern ein Energieträger. Erneuerbare Gase wie Wasserstoff oder synthetisches Methan, die mit erneuerbar produziertem Strom hergestellt wurden, können nur in Gasspeichern über lange Zeiträume hinweg und im industriellen Maßstab gespeichert werden.
Vor diesem Hintergrund kommt auch eine aktuelle Studie der Bloomberg New Energy Finance zu dem Ergebnis, dass die Speicherung großer Mengen von Wasserstoff eine der größten Herausforderungen für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft darstellt. „Deutschland verfügt mit den vorhandenen Speichern und dem Potential für neue Speicher über eine wichtige Ressource“, erklärt Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES), mit Blick auf die nationale Wasserstoff-Strategie, die die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen will. „Die Bundesregierung sollte die Gasspeicher auch im Rahmen der Wasserstoffstrategie als das betrachten, was sie sind: eine tragende Säule der Energieversorgung – nicht nur heute, sondern auch in einer erneuerbaren Zukunft.“
Die in Deutschland installierten Gasspeicher weisen ein Fassungsvermögen von über 270 Terawattstunden Erdgas auf, die Gasfernleitungen etwa 8 Terawattstunden. Bezogen auf die Speicherfähigkeit von Wasserstoff sind dies umgerechnet rund 90 Terawattstunden.
Gasspeicher bieten demzufolge die Lösung für eine der größten Herausforderungen der Energiewende: nämlich Energie langfristig zu speichern. Dies hat der Bundesrat bereits am 7. Juni 2019 in einem Entschließungsantrag festgestellt und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Konkret fordern die Bundesländer, die Netzentgelte und Umlagen-Systeme so anzupassen, dass Gasspeichern gegenüber anderen Speichern keine Wettbewerbsnachteile entstehen.

(Quelle: INES)

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