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dena-LNG-Taskforce und Transportverbände fordern Planungssicherheit bei der Lkw-Maut

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Themen: |
Autor: Redaktion

Foro: Iveco

Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung entschieden, eine Mautbefreiung für CNG- und LNG-Lkw sowie ein Förderprogramm für „Energieeffiziente und/oder CO2 -arme schwere Nutzfahrzeuge“ aufzusetzen. Beide Instrumente haben zu den gewünschten, positiven Belebungseffekten für die LNG-Infrastruktur geführt. Eine schnelle Entscheidung zur Verlängerung ist daher essenziell. Beide Instrumente enden zum 31. Dezember dieses Jahres, ohne dass bislang neue und langfristig angelegte Rahmenbedingungen geschaffen sind, die den Einsatz von gasbasierten wie anderen alternativen Antrieben und Kraftstoffen verbessert hätten. Die Marktakteure benötigen Planungssicherheit. Dafür bedarf es zuverlässiger Rahmenbedingungen und Anreizsysteme für Investitionen, die langfristige Unternehmensentscheidungen und Marktentwicklungen ermöglichen.
Seit dem Inkrafttreten der beiden Instrumente am 1. Januar 2019 wurden 1.421 Anträge zur Förderung von LNG-Lkw gestellt und über 430 für CNG-Fahrzeuge. So wurden an wichtigen Verkehrsknotenpunkten in Deutschland 17 LNG-Tankstellen in Betrieb genommen. Im Laufe des Jahres 2020 sollte nach bisheriger Einschätzung der LNG-Taskforce die Zahl der LNG-Tankstellen auf über 50 ansteigen.
Die Mautbefreiung muss aus Sicht der LNG-Taskforce mindestens zwei weitere Jahre als Rahmenlaufzeit gelten. In diesem Zeitraum sollte dann auch eine fahrzeugbezogene Mautbefreiung von 24 Monaten ab Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen. So würde für jedes neuzugelassene Fahrzeug mit CNG- und LNG-Antrieb mindestens für eine 24-monatige Laufzeit eine Mautreduktion gewährleistet. Um einen Missbrauch der Förderung vorzubeugen, sollte die Förderung auf gasbetriebene Fahrzeuge ausgerichtet werden, bei denen der Gasanteil im Regelbetrieb deutlich überwiegt. Bivalent betriebene Fahrzeuge, die diese Voraussetzung erfüllen, sind in den Zulassungsdokumenten wie folgt erkennbar: Im Certificate of Conformity (COC) ist in Feld 26: LNG/DIESEL und in Feld 26.1: Zweistoffmotor (Typ 1a) bescheinigt oder alternativ ist in der Herstellerdatenbestätigung in Feld P.3: LNG/DIESEL eingetragen. Da CNG- und LNG-Lkw derzeit die einzigen marktreifen Alternativen für alle Anwendungsfelder des Straßengüterverkehrs gegenüber dem Diesel sind, wird das Positionspapier sowohl von den Vertretern aus dem Transport-, Speditions- und Logistikgewerbe als auch der Biogasbranche unterstützt.

(Quelle: dena)