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Unternehmensinitiative für Biomethan fordert Gesetzesanpassung

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Autor: Redaktion

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„Im ersten Entwurf des GEG hatte Biomethan tatsächlich einen Primärenergiefaktor von 0,9 zugewiesen bekommen“, sagt Florian Siebert, Strategie und Digitalisierung/Projektentwicklung bei Erdgas Südwest und Initiator der neuen Unternehmensinitiative. „Doch das Bundeskabinett ist zurückgerudert und hat wieder einen Wert von 1,1 vergeben – genauso wie für Erdgas also. Das ist für uns absolut unverständlich, da wir hier fossile mit regenerativer Energie gleichsetzen!“ Die Unternehmensinitiative hingegen fordert einen PEF von 0,3, wie ihn auch das BMWi für angemessen hält. Aus diesem Anlass heraus haben sich nun inzwischen 20 Vertreter der Energiebranche zusammengeschlossen, um Biomethan im Wärmemarkt eine Plattform und der Energiewende eine Chance zu verschaffen. Darüber hinaus regt sich unter den Unternehmen Protest gegen § 40 GEG, in dem Biomethan im Brennwertkessel als Erfüllungsoption ausgeschlossen, flüssige Biomasse nach § 39 (2) GEG aber zulässig wird. Diese Ungleichbehandlung empfinden die Beteiligten als vertane Chance. Aktuell ist die Verabschiedung des GEG durch Bundestag und Bundesrat bis März bzw. April 2020 vorgesehen. (Quelle: Erdgas Südwest)

„Im ersten Entwurf des GEG hatte Biomethan tatsächlich einen Primärenergiefaktor von 0,9 zugewiesen bekommen“, sagt Florian Siebert, Strategie und Digitalisierung/Projektentwicklung bei Erdgas Südwest und Initiator der neuen Unternehmensinitiative. „Doch das Bundeskabinett ist zurückgerudert und hat wieder einen Wert von 1,1 vergeben – genauso wie für Erdgas also. Das ist für uns absolut unverständlich, da wir hier fossile mit regenerativer Energie gleichsetzen!“ Die Unternehmensinitiative hingegen fordert einen PEF von 0,3, wie ihn auch das BMWi für angemessen hält.
Aus diesem Anlass heraus haben sich nun inzwischen 20 Vertreter der Energiebranche zusammengeschlossen, um Biomethan im Wärmemarkt eine Plattform und der Energiewende eine Chance zu verschaffen. Darüber hinaus regt sich unter den Unternehmen Protest gegen § 40 GEG, in dem Biomethan im Brennwertkessel als Erfüllungsoption ausgeschlossen, flüssige Biomasse nach § 39 (2) GEG aber zulässig wird. Diese Ungleichbehandlung empfinden die Beteiligten als vertane Chance. Aktuell ist die Verabschiedung des GEG durch Bundestag und Bundesrat bis März bzw. April 2020 vorgesehen.

(Quelle: Erdgas Südwest)