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BDEW begrüßt neue EU-Verordnung zur Gasversorgungssicherheit

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Autor: Redaktion

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Der ursprüngliche Vorschlag, feste Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten zu bilden, die sich im Fall von Engpässen gegenseitig unterstützen, ist nicht mehr Bestandteil der Verordnung. Dieser Ansatz mit starren Regionen wäre aus Sicht des BDEW nicht zielführend gewesen, da die Gasnetze dieser Gruppen zum Teil nicht ausreichend miteinander verbunden sind. Stattdessen sollen die EU-Mitgliedstaaten themen- und anlassbezogen gemeinsame Risikobewertungen und Präventions- und Notfallpläne auf Basis verschiedener Szenarien erarbeiten. Zudem wird ein Solidaritätsmechanismus eingeführt, der im Notfall Gaslieferungen an betroffene EU-Staaten vorsieht. „Wir begrüßen diese flexiblere Form der gegenseitigen Unterstützung als Instrument zur Stärkung der Gasversorgungssicherheit. Der Solidaritätsmechanismus darf aber nur als ‚ultima ratio‘ zum Einsatz kommen und muss in jedem Fall entsprechend finanziell kompensiert werden", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Voraussetzung für die solidarische Unterstützung im Notfall ist aus Sicht des BDEW ein einheitliches Vorsorgeniveau in den EU-Mitgliedstaaten. Dazu sollten diese eine harmonisierte Definition „geschützter Kunden" erreichen und die in der Gasversorgungssicherheitsverordnung verankerten Vorsorgepflichten erfüllen. Um Risiken in der Erdgasversorgung künftig noch besser einschätzen zu können, soll Brüssel in Zukunft Einsicht in die Gaslieferverträge der Unternehmen erhalten. „Dabei muss mit Augenmaß vorgegangen werden. Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt werden. Hierfür wird sich der BDEW bei der Umsetzung in deutsches Recht einsetzen. Bereits heute stellen die Unternehmen umfangreiche Daten zu Lieferverträgen bereit. Ein Mehrbedarf an Daten muss gut begründet sein und zur Versorgungssicherheit beitragen", so Kapferer. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)

Der ursprüngliche Vorschlag, feste Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten zu bilden, die sich im Fall von Engpässen gegenseitig unterstützen, ist nicht mehr Bestandteil der Verordnung. Dieser Ansatz mit starren Regionen wäre aus Sicht des BDEW nicht zielführend gewesen, da die Gasnetze dieser Gruppen zum Teil nicht ausreichend miteinander verbunden sind. Stattdessen sollen die EU-Mitgliedstaaten themen- und anlassbezogen gemeinsame Risikobewertungen und Präventions- und Notfallpläne auf Basis verschiedener Szenarien erarbeiten. Zudem wird ein Solidaritätsmechanismus eingeführt, der im Notfall Gaslieferungen an betroffene EU-Staaten vorsieht. „Wir begrüßen diese flexiblere Form der gegenseitigen Unterstützung als Instrument zur Stärkung der Gasversorgungssicherheit. Der Solidaritätsmechanismus darf aber nur als ‚ultima ratio‘ zum Einsatz kommen und muss in jedem Fall entsprechend finanziell kompensiert werden", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Voraussetzung für die solidarische Unterstützung im Notfall ist aus Sicht des BDEW ein einheitliches Vorsorgeniveau in den EU-Mitgliedstaaten. Dazu sollten diese eine harmonisierte Definition „geschützter Kunden" erreichen und die in der Gasversorgungssicherheitsverordnung verankerten Vorsorgepflichten erfüllen.
Um Risiken in der Erdgasversorgung künftig noch besser einschätzen zu können, soll Brüssel in Zukunft Einsicht in die Gaslieferverträge der Unternehmen erhalten. „Dabei muss mit Augenmaß vorgegangen werden. Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt werden. Hierfür wird sich der BDEW bei der Umsetzung in deutsches Recht einsetzen. Bereits heute stellen die Unternehmen umfangreiche Daten zu Lieferverträgen bereit. Ein Mehrbedarf an Daten muss gut begründet sein und zur Versorgungssicherheit beitragen", so Kapferer.
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)