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VKU gegen zusätzliche CO2-Steuer

Die Finanzierungsmechanismen der Energiewende sind in eine Schieflage geraten. Das hat ein vom VKU bei r2b energy consulting in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben. Es kommt zu dem Schluss, dass Kunden von zu hohen Strompreisen entlastet werden müssen, um die Flexibilisierung des Energieversorgungssystems voranzubringen und Sektorenkopplung zu ermöglichen. Die Einführung einer zusätzlichen CO2-Steuer lehnt der VKU ab.

von | 14.05.19

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Dabei ist die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels die volkswirtschaftlich effizienteste Lösung, gegenwärtig ist eine solche Einigung aller Mitgliedstaaten zeitnah nicht realistisch. Daher ist die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises ein sinnvolles, ergänzendes Instrument. Der Vorschlag von r2b sieht im Kern vor, die gegenwärtigen Energiepreisbestandteile mit klimapolitischem Bezug (zum Beispiel EEG-Umlage, KWKG-Umlage) zusammenzufassen und entsprechend an der CO2-Intensität an den jeweiligen Energieträgern in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr auszurichten. Das Modell, so das Gutachten, ist kompatibel mit dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS). Die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises würde wieder zu mehr Marktwirtschaft in der Energieversorgung führen. Indem Marktverzerrungen abgebaut werden, werden Investitionen in neue Technologien und energiewirtschaftliche Lösungen angereizt. Ein neuer Finanzierungsmechanismus, wie ihn das Gutachten vorschlägt, kann so zum Konjunkturprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland werden. Der VKU plädiert darüber hinaus dafür, den Übergang in ein neues System schrittweise zu gehen. Das Gutachten besteht aus mehreren Teilen. In einem weiteren Schritt werden gegenwärtig Szenarien berechnet, die die Sozialverträglichkeit der CO2-Bepreisung stärker in den Fokus nehmen. (Quelle: VKU)

Dabei ist die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels die volkswirtschaftlich effizienteste Lösung, gegenwärtig ist eine solche Einigung aller Mitgliedstaaten zeitnah nicht realistisch. Daher ist die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises ein sinnvolles, ergänzendes Instrument. Der Vorschlag von r2b sieht im Kern vor, die gegenwärtigen Energiepreisbestandteile mit klimapolitischem Bezug (zum Beispiel EEG-Umlage, KWKG-Umlage) zusammenzufassen und entsprechend an der CO2-Intensität an den jeweiligen Energieträgern in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr auszurichten. Das Modell, so das Gutachten, ist kompatibel mit dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS).
Die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises würde wieder zu mehr Marktwirtschaft in der Energieversorgung führen. Indem Marktverzerrungen abgebaut werden, werden Investitionen in neue Technologien und energiewirtschaftliche Lösungen angereizt. Ein neuer Finanzierungsmechanismus, wie ihn das Gutachten vorschlägt, kann so zum Konjunkturprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland werden. Der VKU plädiert darüber hinaus dafür, den Übergang in ein neues System schrittweise zu gehen.
Das Gutachten besteht aus mehreren Teilen. In einem weiteren Schritt werden gegenwärtig Szenarien berechnet, die die Sozialverträglichkeit der CO2-Bepreisung stärker in den Fokus nehmen.

(Quelle: VKU)

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