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Bundesnetzagentur leitet Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen ein

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Autor: Redaktion

Mit dem Dokument zur Bestandsaufnahme gibt die Bundesnetzagentur dieser neuen Diskussion eine Grundlage. Die Konsultationsfragen richten sich an bestehende und potentielle Marktakteure, Netzbetreiber, Verbraucher, Wissenschaft und weitere interessierte Kreise.
Wasserstoff ist vieldiskutiertes Thema
Wasserstoff ist im Rahmen des Dialogprozesses Gas 2030 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der anknüpfenden Nationalen Strategie Wasserstoff zu einem zentralen energiepolitischen Thema geworden. Aufgrund konkreter Anfragen aus dem Markt zu einzelnen Projekten sowie der Tatsache, dass im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020 – 2030 zum ersten Mal sog. Grüngas-Projekte als Eingangsgrößen für die Netzmodellierung aufgeführt werden, hat sich die Bundesnetzagentur mit diversen regulatorischen Fragestellungen auseinandergesetzt. Daher sind Regulierungsfragen sowohl aus Sicht von Verbrauchern, als auch aus Sicht von Investoren, die auf sichere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur bauen, von entscheidender Wichtigkeit.
Regulierung von Wasserstoffnetzen
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, sich mit den regulatorischen Aspekten einer Ausweitung der Nutzung von Wasserstoff zu beschäftigen. In der Bestandsaufnahme zeigt die Bundesnetzagentur den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze aus Sicht der Behörde auf und analysiert mögliche Entwicklungspfade und Optionen, ob, wann und in welchem Umfang Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden könnten. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur werden Wasserstoffnetze derzeit grundsätzlich nicht von der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfasst. Es gibt lediglich Regelungen für die Einspeisung als Zusatzgas in Erdgasnetze (sog. Beimischung). Tendenziell wird die Grundsatzfrage der Regulierung mittel- bis langfristig dann zu bejahen sein, wenn dieser Energieträger über die bestehenden Inselnetze hinaus substantiell zur öffentlichen Versorgung beitragen soll und die Wettbewerbssituation mit der in den heute nach Energiewirtschaftsgesetz regulierten Netzbereichen vergleichbar ist. Dem Markt soll mit der Veröffentlichung die Möglichkeit gegeben werden, zu den angesprochenen Fragen, aber auch zur Einschätzung der Bundesnetzagentur, Stellung zu nehmen. Berücksichtigt werden alle Einsendungen, die bis zum 4. September 2020 eingehen.
Konsultationsfragen nebst Bestandsaufnahme und ein Begleitschreiben des BMWi zum Thema Regulierung von Wasserstoffnetzen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff.

(Quelle: Bundesnetzagentur)