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BDEW zum SR-Gutachten zur CO2-Bepreisung

Kategorie:
Autor: Redaktion

Die Vorschläge des Sachverständigenrats bieten der Bundesregierung eine sehr gute Entscheidungsgrundlage für den Einstieg in eine CO2-Bepreisung. Das Sondergutachten beinhaltet zahlreiche Elemente, die der BDEW ebenfalls vorgeschlagen hat. So plädiert auch der Rat dafür, den im EU-Emissionshandel gebildeten Zertifikatepreis auf die Sektoren Wärme und Verkehr zu übertragen. Das ist pragmatisch, politisch mehrheitsfähig und für die Bürger eine zumutbare Belastung. Bevor über die Möglichkeit einer künftigen Ausdehnung des EU Emissionshandels auf die Sektoren Wärme und Verkehr nachgedacht wird, sollte zunächst dieser schnell umsetzbare und wirksame Ansatz gewählt werden.
Bei der Frage der Rückverteilung der Einnahmen weist der Sachverständigenrat zurecht darauf hin, dass die Senkung der Stromsteuer deutlich leichter einzuführen wäre als eine Pro Kopf-Rückzahlung und positive Auswirkungen auf die Umsetzung der Sektorkopplung hätte. Die Senkung der Stromkosten würde zudem den Umstieg auf klimaschonende Technologien beschleunigen. Auch der BDEW-Vorschlag zur Anpassung des Wohngeldes wird vom Sachverständigenrat in Betracht gezogen.
Parallel zu der Einführung eines CO2-Preises brauchen wir dringend weitere Klimaschutzmaßnahmen in den Sektoren Verkehr und Wärme. Dazu gehören der zügige Ausbau der Elektromobilität und die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, wieder zum Vorreiter beim Klimaschutz zu werden. Diese Chance sollte sie zügig und entschlossen nutzen.“

(Quelle: BDEW)