Im Zuge der Verkehrswende verschärft der Gesetzgeber schrittweise die Verpflichtung für Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, emissionsarme Kraftstoffe in den Markt einzuführen. Gleichzeitig eröffnet die neue Verordnung zusätzliche Optionen, diese Emissionsminderung zu erreichen. Wurden bislang nur biogene Kraftstoffe für die erforderliche Treibhausgasminderung genutzt, werden jetzt auch emissionsarme Kraftstoffe – insbesondere CNG, LNG und Strom für Elektrofahrzeuge – berücksichtigt. „Erdgas als Kraftstoff wird damit als Erfüllungsoption zur Treibhausgasminderung im Kraftstoffmarkt anerkannt. Das ist mehr als ein wichtiges Symbol: Es eröffnet neue Erlösmöglichkeiten für die Betreiber von Erdgastankstellen“, erläutert Michael Schaarschmidt, verantwortlich für CNG & LNG Services bei Zukunft Erdgas.
Aus dem Verkauf von CNG und LNG, der in der Regel auf Rechnung von Energieversorgern erfolgt, werden Treibhausgase eingespart. Mit dieser Emissionseinsparung kann die Einsparungsverpflichtung von Mineralölunternehmen übernommen werden, damit diese ihre gesetzlichen Vorgaben erfüllen
EWI-Energietagung
Strommarkt 2030, Finanzierung der Energiewende, Herausforderungen für Stadtwerke in der Wärmewende sowie Verhältnis von Staat und Markt in der Transformation – darüber diskutierten zahlreiche Fachleute bei der EWI-Energietagung in Köln