Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Bekanntgabe der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen ist für die Branche von großer Bedeutung. Nach den langen Verzögerungen bei der Novelle des KWK-Gesetzes und der beihilferechtlichen EU-Genehmigung hat die BNetzA nun alle erforderlichen Antragsformulare und Informationen für diese erste KWK-Auktion online gestellt. Das ist die Voraussetzung, damit auch wieder im KWK-Leistungssegment zwischen 1 und 50 MW investiert werden kann. Der auf 7 Cent/kWh festgelegte Höchstpreis bietet gute Chancen für Investitionen in die klimaschonende und hocheffiziente KWK. Für die Zukunft zeichnet sich jedoch eine neue Herausforderung ab: Da die innovativen KWK-Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus Erneuerbaren Energien ab dem 1. Juni 2018 höhere Zuschläge von bis zu 12 Cent/kWh bei den Auktionen erhalten können, sollte der Finanzrahmen im KWK-Gesetz von 1,5 auf mindestens € 2 Mrd. angehoben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass es zu Lasten der KWK-Anlagen im Bereich über 2 MW geht. Um den langen Planungszeiträumen für größere KWK-Anlagen gerecht zu werden, sollte die Gültigkeitsdauer des KWK-Gesetzes zudem bis mindestens 2025 verlängert werden. Andernfalls droht ab Ende 2022 ein völliger Ausbaustopp bei der klimaschonenden KWK."
Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden ab sofort die Zuschlagshöhen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 MW auch im KWK-Gesetz (KWKG) wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt. Mit der Bekanntgabe der ersten KWK-Ausschreibung können künftige Betreiber von neuen oder modernisierten (50 % Investitionstiefe) KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen 1 und 50 MW ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen.
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Projekt „H2 cross border“ läuft, aber Herkunftsnachweisregister für Wasserstofflieferung fehlt
Seit September 2024 wird grüner Wasserstoff pipelinegebunden von Österreich nach Deutschland geliefert. Die Mengen wurden zuletzt auf rund 630 MWh gesteigert. Trotzdem wird der grenzüberschreitende Transfer mangels Herkunftsregisterregister in Deutschland ausgebremst.






