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Empfehlung von EFET Deutschland zu den offiziellen „Übergangsregelungen zur Marktgebietszusammenlegung“

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Autor: Redaktion

Empfehlung 1:
Nutzung des angebotenen Prozesses zur Verschmelzung von Bilanzkreisen Laut Kapitel 2.3 der Übergangsregelungen veröffentlichen zum 01. März 2021 die beiden MGV auf ihrer Homepage eine initiale 1:1-BK-Mappingliste aller bestehenden Bilanzkreisnummern zu THE-Bilanzkreisnummern. Die BKV können dann ab dem 01. Juni 2021 im neuen THE-Portal ihre neue Struktur anpassen.
Dies bedeutet, dass keine automatische Verschmelzung von bestehenden NCG- mit GPL-Bilanzkreisen erfolgt! Für jeden bestehenden Bilanzkreis erhält ein BKV einen neuen leeren THE-Bilanzkreis mit der gleichen Anzahl Subbilanzkonten und den gleichen Bilanzkreisverbindungen (1:1 Mapping). Da die Bilanzkreise zunächst leer sind, könnten BKV auf die Idee kommen, einfach nur die noch notwendigen Bilanzkreise an ihre Handelspartner bzw. Kunden zu kommunizieren. Wir empfehlen hier aber explizit den von THE angebotenen Verschmelzungsprozess2 zu nutzen. Dies ist jedoch nur im Zeitraum vom 01. Juni 2021 bis einschließlich 30. Juni 2021 möglich.
Im Rahmen dieses Verschmelzungsprozesses können BKV ihre nicht benötigten leeren THE-Bilanzkreishüllen und die dazugehörigen Subbilanzkonten schließen und einen der anderen eigenen THE-Bilanzkreise als Nachfolger eintragen (auch für Subbilanzkonten möglich). Dadurch entsteht ein n:1-Mapping, die auch in die offizielle BK-Mappingliste eingetragen wird (siehe Empfehlung 2).
Grundsätzlich steht es Handelspartner natürlich frei, auch sämtliche THE-Bilanzkreise zu nutzen. In diesem Fall würden aber alle Handelspartner für die Nominierung von im ehemaligen Marktgebiet Gaspool abgeschlossenen Handelsgeschäfte gegen einen anderen THE-Bilanzkreis nominieren, als für die Handelsgeschäfte, die im ehemaligen Marktgebiet NCG oder aber bereits im neuen Marktgebiet THE abgeschlossen wurden. Diesen Umstand und die potentielle Gefahr von Mismatches ab dem 30. September 2021 mit diversen Handelspartnern, sollte sich daher jeder bewusst sein.
Empfehlung 2:
Nutzung der veröffentlichten BK-Mappingliste Am 01. Juli 2021 wird vom Marktgebietsverantwortlichen THE die BK-Mappingliste im finalen Zustand auf deren neuen Webseite unter www.tradinghubeurope.eu bzw. im Portal veröffentlicht. Diese Liste beinhaltet für jeden bisherigen Bilanzkreis und jedes bisherige Subbilanzkonto in den aktuellen Marktgebieten NCG und GPL einen Nachfolger für THE. Durch die Nutzung des Verschmelzungsprozesses (siehe Empfehlung 1) können die gleichen THE-Bilanzkreiscodes mehrfach auftauchen. EFET Deutschland empfiehlt diese offizielle BK-Mappingliste für die Anpassung im eigenen Nominierungssystem zu nutzen, anstatt einem bilateralen Austausch mit allen Handelspartnern vorzunehmen (siehe Empfehlung 3). Die BK-Mappingliste sollte auch von Betreibern von Speicher-, Produktion-, Biogas- und PtG-Anlagen (nachfolgend: Anlagenbetreiber) genutzt werden, anstatt bilateral von jedem Kunden die neuen BK-Codes zu erfragen. Des Weiteren kann die Liste auch von Lieferanten genutzt werden, um die notwendigen Stammdatenänderungen für alle SLPund RLM-Abnahmestellen durchzuführen. Dies sollte zeitnah ab dem 01. Juli 2021 erfolgen. Empfehlung 3:
Vermeidung von widersprüchlicher bilateraler Kommunikation Durch die Nutzung der BK-Mappingliste sollte für die überwiegende Zahl aller BKV die für die Nominierung zu verwendeten Bilanzkreiscodes bereits den Handelspartnern/Lieferanten/Anlagenbetreibern bekannt sein. Daher sollte auf eine bilaterale Kommunikation von neuen Bilanzkreiscodes abgesehen werden. Lediglich eine kurze Info, dass die offizielle BK-Mappingliste für die eigenen Bilanzkreise korrekte Zuordnungen enthält, erscheint sinnvoll.
Ansonsten sollte nur dann eine bilaterale Kommunikation erfolgen, wenn aufgrund von Sonderkonstrukten oder weil die Anpassungsfrist verpasst wurde, die offizielle BK-Mappingliste nicht die korrekten Zuordnungen von alten auf neue Codes enthält. In diesem Fall sollte explizit erwähnt werden, dass durch diese bilaterale Kommunikation mitgeteilten neuen THEBilanzkreiscodes von der BK-Mappingliste abweichen. Eine solche Kommunikation sollte möglichst zeitnah erfolgen und nicht erst kurz vor dem 01. Oktober 2021.

(Quelle: EFET)