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„Biogenen Wasserstoff im Kraftstoffmix zulassen“

Das Bundeskabinett hat den lang erwarteten Kabinettsentwurf zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001EG – RED II) im Verkehrssektor beschlossen. Der Entwurf enthält Regelungsvorschläge zu den verbindlichen Einsparungen von Treibhausgasemissionen im Kraftstoffmix bis 2030. Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas e.V., kommentiert:

von | 04.02.21

„Der heute beschlossene Kabinettsentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr ist vor allem die stark angehobene Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf 22 % bis 2030 eine echte Verbesserung. Gleichwohl sind die Potenziale für den Klimaschutz noch lange nicht ausreichend ausgeschöpft. Die THG-Quote muss zügig noch in diesem Jahr ansteigen, um alle zur Verfügung stehenden Erfüllungsoptionen technologieoffen zu mobilisieren. Wir können es uns im Angesicht des zeitlichen Druckes, unter dem wir klimapolitisch stehen nicht leisten, den unabdingbaren Beitrag biogener Kraftstoffe und anderer Erfüllungsoptionen künstlich klein zu halten. Eine Steigerung der Quote um beispielsweise 0,5 % auf 6,5 % im aktuellen Jahr ist sowohl klima- als auch industriepolitisch möglich und zwingend erforderlich.
Ebenso unverständlich ist es, dass biogener Wasserstoff, also Wasserstoff aus Biomasse, als Erfüllungsoptionen ausgeschlossen werden. Strombasierte Kraftstoffe, bei denen der eingesetzte Kohlenstoff aus Biomasse gewonnen wird, sind kostengünstig und effizient – und vor allem sind sie kurzfristig verfügbar. Gerade zu Beginn des Hochlaufs der Wasserstoffproduktion in Deutschland ist der biogene Wasserstoff daher ein wichtiger Baustein.
Hier liegt es nun an den Parlamenten, die notwendigen Nachsteuerungen vorzunehmen und alle nachhaltig verfügbaren Klimaschutzpotenziale im Verkehrsbereich zu heben!“

(Quelle: Fachverband Biogas)

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