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KAP+ Konsultation zur Erhöhung des Angebots vermarktbarer Gas-Kapazitäten in einem deutschlandweiten Marktgebiet

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

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Ziel ist die Einführung eines Systems, in dem über die technische Kapazität hinaus zusätzliche Kapazitäten vermarktbar werden (Überbuchungssystem nach FernlVO). Es soll den Bedürfnissen des Handels und der Importeure gerecht werden und damit dem Wettbewerb und verbraucherfreundlichen Preisen zugute kommen. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden daher aufgefordert, ein gemeinsames Konzept für ein Überbuchungssystem zu entwickeln und im Rahmen des Verfahrens vorzuschlagen. Bestandteil dieses Konzeptes sollen ausdrücklich vor allem marktbasierte Maßnahmen sein. Zusammenlegung der Marktgebiete reduziert Kapazitätsangebot Die Bundesnetzagentur reagiert mit der Einleitung des Verfahrens auf die absehbare Veränderung der Höhe des Angebots in der anstehenden Kapazitätsauktion am 1. Juli 2019 für Zeiträume nach der Marktgebietszusammenlegung. Aufgrund physikalischer Gegebenheiten können feste frei zuordenbare Kapazitäten mit dann deutlich erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in einem deutschlandweiten Marktgebiet nur in beschränktem Umfang über die physische Netzinfrastruktur dargestellt und abgesichert werden. Die vorhandenen langfristigen Buchungen sowie Reservierungen für die kommenden Jahre führen dazu, dass feste Einspeisekapazitäten ab dem Gaswirtschaftsjahr 2021/2022 in der anstehenden Jahresauktion entweder nicht oder nur in sehr geringem Umfang angeboten werden können. Hintergrund Marktgebietszusammenlegung Die beiden Handelsplätze im deutschen Gasmarkt sollen zum 1. Oktober 2021 zu einem neuen einheitlichen Marktgebiet zusammengeführt werden. Damit soll einer der attraktivsten und liquidesten Handelsplätze für Erdgas in Europa entstehen. In den letzten Jahren haben sich die beiden zurzeit bestehenden Marktgebiete GASPOOL und NetConnect Germany mit einem stetig wachsenden Handelsvolumen insbesondere im Spotmarkt dynamisch entwickelt. Beide Marktgebiete gehören bereits heute zu den liquidesten Handelsplätzen für Erdgas in Europa. Diese Entwicklung soll in einem einheitlichen Marktgebiet fortgeführt werden. Konsultation Die Einleitung des Verfahrens KAP+ (Aktenzeichen BK7-19-037) zur Erhöhung der vermarktbaren Kapazitäten in einem deutschlandweiten Marktgebiet ist unter www.bundesnetzagentur.de/BK7-19-037 veröffentlicht. Alle Marktakteure können bis zum 5. Juli 2019 zu den Überlegungen der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Nach Einreichung eines Konzeptes für ein Überbuchungssystem durch die Fernleitungsnetzbetreiber wird die Beschlusskammer hierzu eine zweite Konsultation durchführen. (Quelle: Bundesnetzagentur)

Ziel ist die Einführung eines Systems, in dem über die technische Kapazität hinaus zusätzliche Kapazitäten vermarktbar werden (Überbuchungssystem nach FernlVO). Es soll den Bedürfnissen des Handels und der Importeure gerecht werden und damit dem Wettbewerb und verbraucherfreundlichen Preisen zugute kommen. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden daher aufgefordert, ein gemeinsames Konzept für ein Überbuchungssystem zu entwickeln und im Rahmen des Verfahrens vorzuschlagen. Bestandteil dieses Konzeptes sollen ausdrücklich vor allem marktbasierte Maßnahmen sein.
Zusammenlegung der Marktgebiete reduziert Kapazitätsangebot
Die Bundesnetzagentur reagiert mit der Einleitung des Verfahrens auf die absehbare Veränderung der Höhe des Angebots in der anstehenden Kapazitätsauktion am 1. Juli 2019 für Zeiträume nach der Marktgebietszusammenlegung. Aufgrund physikalischer Gegebenheiten können feste frei zuordenbare Kapazitäten mit dann deutlich erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in einem deutschlandweiten Marktgebiet nur in beschränktem Umfang über die physische Netzinfrastruktur dargestellt und abgesichert werden. Die vorhandenen langfristigen Buchungen sowie Reservierungen für die kommenden Jahre führen dazu, dass feste Einspeisekapazitäten ab dem Gaswirtschaftsjahr 2021/2022 in der anstehenden Jahresauktion entweder nicht oder nur in sehr geringem Umfang angeboten werden können.
Hintergrund Marktgebietszusammenlegung
Die beiden Handelsplätze im deutschen Gasmarkt sollen zum 1. Oktober 2021 zu einem neuen einheitlichen Marktgebiet zusammengeführt werden. Damit soll einer der attraktivsten und liquidesten Handelsplätze für Erdgas in Europa entstehen. In den letzten Jahren haben sich die beiden zurzeit bestehenden Marktgebiete GASPOOL und NetConnect Germany mit einem stetig wachsenden Handelsvolumen insbesondere im Spotmarkt dynamisch entwickelt. Beide Marktgebiete gehören bereits heute zu den liquidesten Handelsplätzen für Erdgas in Europa. Diese Entwicklung soll in einem einheitlichen Marktgebiet fortgeführt werden.
Konsultation Die Einleitung des Verfahrens KAP+ (Aktenzeichen BK7-19-037) zur Erhöhung der vermarktbaren Kapazitäten in einem deutschlandweiten Marktgebiet ist unter www.bundesnetzagentur.de/BK7-19-037 veröffentlicht. Alle Marktakteure können bis zum 5. Juli 2019 zu den Überlegungen der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Nach Einreichung eines Konzeptes für ein Überbuchungssystem durch die Fernleitungsnetzbetreiber wird die Beschlusskammer hierzu eine zweite Konsultation durchführen.

(Quelle: Bundesnetzagentur)