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BWK: Biomasseausschreibung im EEG zeigt Notwendigkeit von Biomethan

Die Bundesregierung plant, Biomethan künftig nur in hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern zu lassen. Es soll aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) als förderwürdiger Brennstoff gestrichen werden. Biomethan als speicherbarer Energieträger soll so die Stromversorgung in einer erneuerbaren Welt sichern. Dieser Gedanke erscheint zunächst aller Ehren wert, ist aber weder logisch noch vernünftig. Die als […]

von | 21.04.22

Die Bundesregierung plant, Biomethan künftig nur in hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern zu lassen. Es soll aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) als förderwürdiger Brennstoff gestrichen werden. Biomethan als speicherbarer Energieträger soll so die Stromversorgung in einer erneuerbaren Welt sichern. Dieser Gedanke erscheint zunächst aller Ehren wert, ist aber weder logisch noch vernünftig. Die als Warnung zu verstehende, deutlich unterzeichnete Ausschreibung im Bereich der Biomasseanlagen bestätigt diese Überlegung. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von circa 275 Megawatt wurden lediglich 56 Gebote mit der Menge von knapp 68 Megawatt bezuschlagt.

Gründe gegen Biomethan?

Ein gewichtiger Grund hierfür dürften die Gebote sein, die aufgrund knapper Biomethan-Ressourcen zurückgezogen wurden. Enorm volatile Preise beim derzeitigen Biomethan-Bezug werden für Anlagenbetreiber ebenfalls gegen die Teilnahme an der EEG-Ausschreibung gesprochen haben. Biomethanbetriebene Anlagen werden im EEG mit Biomethan aus Deutschland aus nachwachsenden Rohstoffen betrieben. Abfall- und Reststoff-Biomethan aus dem europäischen Wirtschaftsraum für Anlagen, die nach KWKG gefördert werden, verspricht diese Bremse der Strom- und Wärmedekarbonisierung zu lösen. Doch will sich die Bundesregierung mit der Streichung des Biomethans aus dem KWKG diesen Ausweg jetzt selbst versperren, obwohl es zentralen Forderungen aus dem Koalitionsvertrag widerspricht.

Risiken einer Streichung

Die Entfernung von Biomethan aus dem KWKG wird nicht den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien stärken und es wird auch nicht dazu beitragen, eine Wärmeversorgung zu erreichen, die bis 2030 zur Hälfte klimaneutral erzeugt werden soll. Die geplante Streichung ist auch nicht im Sinne eines Instrumentenmix, den es für einen massiven Ausbau Erneuerbarer Energien bedarf.

Mit Biomethan betriebene KWK-Anlagen helfen aber, genau diese Ziele zu erreichen. Denn sie stehen für eine CO2-arme Wärmeversorgung in städtischen Quartieren und ländlichen Kommunen und sorgen für Stabilität auf Verteilernetzebene in Versorgungsschwerpunkten von Städten und Gemeinden. Wind- und Solarstrom wird das zukünftige Netz mit einem Mehr an Wärmepumpen und Ladestationen nicht robust halten können. Der Ausbau dezentraler Kraftwerksleistung durch das KWKG wird somit noch bedeutsamer.

Um auf die Wichtigkeit dieser Entwicklung hinzuweisen, hat der B.KWK zusammen mit weiteren Verbänden ein Schreiben konzipiert, um parlamentarische Überzeugungsarbeit zu leisten. Dieses Papier wird den entsprechenden Abgeordneten durch die Mitglieder der jeweiligen Organisationen zugehen. Das Ziel ist die klimaneutrale Gesellschaft. Den Weg dorthin zu begradigen, heißt auch, Biomethan im KWKG zu belassen, da es auch Bestandteil der Dekarbonisierung im GEG und BEG ist.

(BWK/2022)

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