Die Bundesnetzagentur hat heute ein Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Zugangsregulierung von LNG-Anlagen („ZuLA“) eingeleitet und führt in diesem Zuge eine Konsultation durch.
Die Festlegung soll Rechte und Pflichten der Betreiber von LNG-Anlagen umfassen, die für einen wettbewerblichen Zugang zu dieser Infrastruktur und zum deutschen und europäischen Gasmarkt erforderlich sind.
Teil der Festlegung sollen auch Bedingungen für die Kapazitätsvergabe und das Kapazitätsmanagement sein. Vorgesehen sind Regelungen zur langfristigen und kurzfristigen Vergabe von Terminalkapazitäten. Für eine kurzfristige Vergabe von Kapazitäten soll insbesondere eine Reservierungsquote in Höhe von 10 Prozent der jährlichen Terminalkapazität festgelegt werden. Eine solche Regelung trägt dazu bei, neue einseitige Abhängigkeiten von einigen wenigen LNG-Importeuren oder Importländern zu verringern. Anderenfalls bliebe die Infrastruktur nur einzelnen LNG-Importeuren auf der Basis langfristiger Kapazitätsverträge zur exklusiven Nutzung vorbehalten. Konsultiert werden außerdem Regelungen zum Engpassmanagement (Sekundärvermarktung und Use it or Lose it-Verfahren).
Die geplante Festlegung soll regelmäßig auf Anpassungs- und Änderungsbedarf hin überprüft werden. Spätestens zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten erscheint eine Evaluierung im Hinblick auf die dann eingetretenen Marktentwicklungen wie ein anzunehmender sinkender Erdgasbedarf aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau erneuerbarer Energien, der angestrebte Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger wie konventionelles Erdgas und die zunehmende Nutzung von sog. Grüngasen sinnvoll.
Hintergrund
Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation sollen die Bezugsquellen der Gasversorgung in Deutschland schnell diversifiziert werden. Hierzu sollen LNG-Anlagen einen wesentlichen Beitrag leisten. Bislang existiert in Deutschland noch keine LNG-Infrastruktur, so dass es an einem an die Besonderheiten von LNG-Anlagen angepassten Regulierungsrahmen fehlt.
Um einen transparenten und diskriminierungsfreien Rechtsrahmen für die geplanten LNG-Anlagen in Deutschland zu gewährleisten, beabsichtigt die Bundesnetzagentur eine Festlegung für den Zugang zu LNG-Anlagen zu erlassen. Das Festlegungsverfahren umfasst nicht die Festlegung von Entgelten.
An der Konsultation beteiligen können sich Betreiber und Planer/Projektierer von LNG-Anlagen, Netzbetreiber sowie andere Marktbeteiligte und Interessenten.
Die Konsultation läuft vom 28.06.2022 bis 26.07.2022.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/bk7-lng-zula2022.
(Quelle: Bundesnetzagentur/2022)