Beide Szenariorahmen blicken im Jahr 2045 auf ein klimaneutrales Energiesystem in Deutschland. Das Szenario B (Strom) und das Szenario 2 (Gas/H2) wurden als gemeinsames Szenario eingereicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber blicken im Szenariorahmen Strom mit jeweils drei Szenarien auf die Jahre 2040 und 2045. In allen Szenarien sind die angenommenen Leistungen der Elektrolyseure deutlich geringer als im letzten Szenariorahmen. Im Ergebnis nehmen die Netzbetreiber damit in allen Szenarien eine deutliche Wasserstoffimportabhängigkeit an.
Der Boom von Rechenzentrums- und Großbatteriespeicherprojekten bleibt nach den Annahmen der Netzbetreiber bestehen. Er führt zu durchgehend höheren Leistungen und Verbräuchen in allen Szenarien verglichen mit dem vorherigen Szenariorahmen.
Im Entwurf zu Gas/Wasserstoff sind in Szenario 1 und 2 die Wasserstoffausspeisekapazitäten auf einem ähnlichen Niveau geblieben wie beim letzten Szenarionrahmen. Größere Änderungen sind in Szenario 3 erfolgt. Hier wurden für 2040 und 2045 höhere Erdgaskapazitäten und geringere Wasserstoffkapazitäten im Vergleich zum Szenariorahmen 2025 angenommen. Die Netzbetreiber haben erstmals neben einer Modellierungsvariante für Erdgas für das Jahr 2035 eine solche auch für Wasserstoff vorgeschlagen. Diese richtet sich stark an gemeldeten Bedarfen aus. Anders als noch im Szenariorahmen 2025 erhält diesmal Biomethan eine starke Gewichtung in der Szenarienbildung.
Inhaltlich stehen die Entwürfe Strom und Gas/Wasserstoff miteinander in Bezug, es handelt sich allerdings weiterhin um zwei selbstständige Planungsverfahren.
Konsultationsfragebogen und Informationsveranstaltung
Die Bundesnetzagentur stellt die Entwürfe der Szenariorahmen der Öffentlichkeit zur Konsultation. Die Entwürfe sind auf der Website der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de/1114474) veröffentlicht. Ein ebenfalls veröffentlichtes Begleitdokument enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Bis zum 28. September 2026 können Stellungnahmen eingereicht werden.







