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BSI nimmt Allgemeinverfügung für Smart Meter zurück

Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) im vorläufigen Rechtsschutz zulasten des BSI entschieden hatte, wurde am 20. Mai 2022 die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 durch das BSI zurückgenommen. Um den bisherigen Rollout absichern zu können, hat das BSI eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden. Der Entscheidung des BSI zur […]

von | 23.05.22

Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) im vorläufigen Rechtsschutz zulasten des BSI entschieden hatte, wurde am 20. Mai 2022 die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 durch das BSI zurückgenommen. Um den bisherigen Rollout absichern zu können, hat das BSI eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden.

Der Entscheidung des BSI zur Rücknahme der alten Allgemeinverfügung vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess, um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch das OVG NRW zeitnah Rechtssicherheit wiederherzustellen und die Beschleunigung des Rollouts voranzutreiben.

In diesem Prozess wurde gemeinsam ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches neben der bereits erfolgten Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsieht. Hierzu wurden in kürzester Zeit die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert. Durch dieses Vorgehen konnten bereits zum 31. Januar 2022 Smart-Meter-Gateways (SMGW) von drei unabhängigen Herstellern durch das BSI zertifiziert werden, die den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie gem. § 24 Abs. (1) MsbG erbringen und als Grundlage für den weiteren Rollout dienen.

Daran anknüpfend wird das BSI die Fortführung des Rollouts von intelligenten Messsystemen unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Zuge der Marktanalyse und der darauf aufbauenden Allgemeinverfügung (sogenannte Markterklärung) vorbereiten. Die Digitalisierung der Energiewende kann so weiter beschleunigt werden und orientiert sich dabei neben den gesetzlichen Vorgaben auch an den Bedürfnissen der Marktakteure, um Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure des Rollouts zu gewährleisten.

Informationen zur Digitalisierung der Energiewende

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Digitalisierung der Energiewende und das Thema Smart-Meter-Gateway informieren möchten, stellt das BSI umfassende und leicht verständliche Informationen zur Verfügung.
Detaillierte Fachinformationen zum Thema Smart-Metering sowie die oben aufgeführten Dokumente sind auf der Seite zur Marktanalyse Smart Metering Systems abrufbar.

(Quelle: BSI/2022)

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