Realisierung der gesetzlichen Vorgaben für “Smart Gas Meter” (Energiewirtschaftsgesetz §§ 21b und 40)
Thema: Smart Meter & Digitalisierung
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Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden in den §§21b und 40 Forderungen erhoben, die den Anschlussnutzer zur Einsparung von Energie anregen sollen. Die Fachverbände FNN bzw. DVGW haben in Lastenheften für Strom- bzw. Gaszähler Lösungen beschrieben, wie diese gesetzlichen Regelungen technisch realisiert werden können. Einerseits sind die heute installierten mechanischen Zähler für Strom und Gas meist nicht geeignet, die Forderungen des EnWG zu erfüllen. Deshalb sind unter bestimmten Bedingungen diese Zähler gegen elektronische auszutauschen. Teilweise sind diese neuen Geräte noch nicht verfügbar oder der Austausch stellt bei den derzeitig bekannten Preisen der Geräte einen sehr hohen Investitionsaufwand dar. Andererseits sind am Markt Zusatzgeräte, insbesondere für mechanische Gaszähler erhältlich, die es ermöglichen, ohne Austausch der Zähler die Bedingungen des EnWG §21b und §40 zu erfüllen. Damit können vorhandene Zähler nachgerüstet und deutliche Kostenvorteile erreicht werden. Insbesondere im DVGW Lastenheft EDL Gas werden Anforderungen an den Anschluss von Zusatzmodulen erhoben, die nachfolgend anhand der Zuverlässigkeit von Impulsausgängen diskutiert werden sollen. Die Impulsschnittstelle wird von der PTB und den Landeseichämtern als Untermenge von Kommunikationsschnittstellen angesehen und zur Übertragung von abrechnungsrelevanten Daten akzeptiert. In den entsprechenden PTB- Unterlagen wird die Messwertnachbildung in den Zusatzeinrichtungen als originärer Zählerwert anerkannt. Ferner ist zu sagen, dass der Einsatz der beschriebenen Module die Verwirklichung einer effektiven Smart-Grid-Architektur beschleunigen wird. Beispielsweise lassen sich Lastmanagement und neue Tarifstrukturen mit der geplanten Kommunikationsstruktur problemlos und interoperabel umsetzen.
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