Bestimmung von Wasserstoff nach der TR G19 (2/2023)
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Mit der Veröffentlichung der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung im Juni 2020 wurde dem Wasserstoff eine Schlüsselrolle zur Energiewende zugeschrieben [1]. Hier kann die Erdgasinfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland, wie der Netzentwicklungsplan Gas 2022–2032 (Entwurf) vom März 2023 des Verbandes der Fernleitungsnetzbetreiber zeigt, einen sehr wichtigen Beitrag leisten [2]. Aktuell sind Beimengungen von bis zu 10 % Wasserstoff im Erdgastransportnetz zulässig und eine Erweiterung auf bis zu 20 % Wasserstoffanteil im Erdgas wird bereits diskutiert. Wasserstoffbeimengungen darüber hinaus bis zu reinem Wasserstoff sind denkbar. Aufgrund der aktuellen politischen Situation wird der Ausbau von Wasserstoff erheblich beschleunigt. Für das Handeln von Wasserstoff ist es notwendig, die Zusammensetzung und den Energiegehalt des Mischgases eichamtlich zu bestimmen. Aktuell ist für diese Anwendung keine eichamtliche Messtechnik vorhanden. Hier will dieser Artikel eine mögliche Lösung aufzeigen.
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