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Deutscher Wasserstoff-Verband: Andreas Kuhlmann wird neuer Vorstandsvorsitzender

Das Präsidium des Deutschen Wasserstoff-Verbands (DWV) hat Andreas Kuhlmann zum neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt. Er übernimmt sein Amt zum 1. Mai 2026.

von | 31.03.26

Quelle: DWV

Er folgt auf Dr. Bernd Pitschak, der den Verband zum 30. Juni 2026 verlässt.

Kuhlmann war viele Jahre Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und hat dort wichtige Akzente rund um Wasserstoff und integrierte Energiewende gesetzt. Er ist in Politik, Wirtschaft und Verbändelandschaft hervorragend vernetzt. Zuletzt war er Geschäftsführer der Unternehmens- und Strategieberatung Christ & Company.

Silke Frank, Präsidentin DWV: „Andreas Kuhlmann bringt alles mit, was der Verband nun braucht. Wir wollen eine noch stärkere Stimme sein – konstruktiv und deutlich – denn die Wasserstoffwirtschaft braucht endlich Bedingungen, die es ihr ermöglichen, entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfolgreich zu sein. Andreas Kuhlmann wird das gegenüber den relevanten Entscheidern entsprechend deutlich machen und mit Nachdruck vertreten. Dr. Bernd Pitschak gilt unser besonderer Dank für seine geleistete Arbeit. Er hat den Verband innerhalb nur eines Jahres neu aufgestellt, Strukturen verbessert und Prozesse optimiert. Das war extrem wichtig. Wir wünschen ihm alles Gute für seine Zukunft.“

Andreas Kuhlmann, neuer Vorstandsvorsitzender DWV: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe in einem starken Team. Wasserstoff ist in vielen Sektoren ein zentraler Baustein: für das Gelingen von Energiewende und Klimaschutz, für resiliente Strukturen und eine zukunftsfähige Industriepolitik. Im DWV kommt dabei zusammen, worauf es jetzt ankommt: Motivation, fachliche Exzellenz und der unbedingte Gestaltungswille innovativer Unternehmen. Dass der Verband die entscheidenden Stufen der Wasserstoff-Wertschöpfung vereint, macht ihn zu einem Unikat und zu einem zentralen Ansprechpartner. Unser Ziel ist klar: Mehr Umsetzung, mehr Verlässlichkeit und bessere Rahmenbedingungen für den dringend erforderlichen Hochlauf.“

 

(Quelle: DWV/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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