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VNG stellt Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG

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Autor: Elisabeth Terplan

Die VNG AG wird heute beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) stellen. Aufgrund nicht erfüllter Lieferverpflichtungen von Vorlieferanten mussten und müssen Gasmengen zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten beschafft werden, um die Kunden von VNG weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können. Um weiteren Schaden von VNG abzuwenden und die Handlungsfähigkeit des VNG-Konzerns insgesamt zu sichern, sieht sich VNG veranlasst, weitere Hilfsmaßnahmen des EnSiG neben dem bereits gestellten Antrag zur „Gasumlage” (§ 26 EnSiG) zu beantragen.

Bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges war VNG eine kerngesunde Unternehmensgruppe, die über ihre vier Geschäftsbereiche Handel & Vertrieb, Transport, Speicher und Biogas einen Beitrag zur sicheren Versorgung Deutschlands mit Gas gewährleistet und darüber hinaus über ihre zukunftsgerichteten Aktivitäten im Bereich grüner Gase mit Biogas und Wasserstoff an der Gestaltung der Energiewende mitwirkt. Im Zuge der Auswirkungen des russischen Krieges auf die Energiemärkte wurde VNG unverschuldet in eine zunehmend kritischere Finanzsituation gebracht.  

Ursächlich hierfür ist die notwendige Ersatzbeschaffung an den Handelsmärkten. Von russischen Lieferausfällen betroffene Gasmengen mit teilweise fest vereinbarten Preisen müssen nun zu kriegsbedingt massiv höheren Preisen beschafft werden. VNG benötigt diese Ersatzmengen, um ihre Kunden weiter verlässlich und zu den ursprünglich vertraglich vereinbarten Konditionen zu beliefern und so diesen Kriegsschaden von den Kunden fernzuhalten.  

VNG hat dabei zwei Verträge, die von russischen Lieferausfällen betroffen sind. Es besteht ein Direktvertrag ca. 35 TWh Gasbezug im Jahr mit Gaz­prom Export, der aktuell und absehbar nicht mehr bedient wird. Dieser Vertrag läuft Ende des Jahres aus. Die selbst mit der ab 1. Oktober 2022 erwartete Entlastung durch die Gasumlage insgesamt im Jahr 2022 auflaufenden Verluste von ca. 1 Mrd. € würde VNG als direkter Importeur aus eigener Kraft und gemeinsam mit weiteren Stabilisierungsmaßnahmen ihrer Anteilseigner tragen können.   

Der größere Vertrag von beiden umfasst einen Gasbezug von ca. 65 TWh im Jahr mit einem inländischen Vorlieferanten, der Importeur der entsprechenden Gasmengen ist. Dieser Vertrag wird seit Mitte Mai nicht mehr durchgängig bedient. Die Kosten der Ersatzbeschaffung hat VNG im August bei historisch hohen Gaspreisen anders als zuvor erwartet zu erheblichen Teilen tragen müssen. Mit Unterstützung der Bundesregierung wurde in den vergangenen Wochen nach Möglichkeiten gesucht, eine abschließende Einigung herbeizuführen. Diese erscheint jedoch kurzfristig und für VNG wirtschaftlich tragfähig nicht erreichbar. Die daraus absehbare finanzielle Belastung wäre für VNG nicht tragbar.

Die weitere Handlungsfähigkeit von VNG soll daher mit den nun beantragten Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG gesichert werden. Dieser Schritt ist trotz bislang erfolgter eigener und gemeinsam mit den Anteilseignern ergriffener finanzieller Hilfsmaßnahmen notwendig, um bislang entstandene und voraussichtliche Verluste auf ein von VNG und ihren Anteilseignern tragbares Maß zu reduzieren und so die Funktionsfähigkeit des Gashandelsmarktes und die Versorgungssicherheit zu sichern. 

Parallel zum jetzt gestellten Antrag werden die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung, dem Mehrheitseigner EnBW und den weiteren kommunalen Anteilseignern auf der Suche nach Möglichkeiten für eine Stabilisierung des Unternehmens fortgesetzt.

Die heutige Antragstellung gemäß § 29 EnSiG ist zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von VNG als Deutschlands drittgrößter Gasversorger und systemrelevantes Unternehmen für die versorgungssichere Belieferung von circa 400 Stadtwerke- und Industriekunden, zweitgrößter deutscher Fernleitungsnetzbetreiber mit 7.700 Kilometern Gasnetz, drittgrößter Speicherbetreiber Deutschlands (2,2 Mrd. m3 Speichervolumen) und zweitgrößter deutscher Biogasanlagenbetreiber mit 38 Biogasanlagen in Ost- und Norddeutschland (157 MWFWL) notwendig. Darüber hinaus hält VNG mit ihrer Strategie „VNG 2030+“ daran fest, einen Beitrag zur Gestaltung der Energiewende und der Transformation von Erdgas hin zu grünen Gasen und ihren Wachstumspfad im Bereich Biogas sowie die Aktivitäten für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft zu leisten.      

(Quelle: VNG/2022)