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Uniper plant außerordentliche Hauptversammlung

23. November 2022 | Uniper hat beschlossen, für den 19. Dezember 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Dort will das Unternehmen die Zustimmung der Aktionäre zu den mit der Bundesregierung vereinbarten Stabilisierungsmaßnahmen einholen. Zudem kommt das Unternehmen seiner Verpflichtung aus § 92 Aktiengesetz nach, den Aktionären den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft anzuzeigen und […]

von | 23.11.22

23. November 2022 | Uniper hat beschlossen, für den 19. Dezember 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Dort will das Unternehmen die Zustimmung der Aktionäre zu den mit der Bundesregierung vereinbarten Stabilisierungsmaßnahmen einholen.

Zudem kommt das Unternehmen seiner Verpflichtung aus § 92 Aktiengesetz nach, den Aktionären den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft anzuzeigen und die aktuelle Lage der Gesellschaft zu erläutern. Die bisher ausschließlich zur Anzeige gemäß § 92 Aktiengesetz ebenfalls für den 19. Dezember einberufene Hauptversammlung wird abgesagt und durch diese neue Veranstaltung ersetzt.

Die neu angesetzte Hauptversammlung findet virtuell statt.

Vor dem Hintergrund der seit Juni andauernden russischen Gaslieferbeschränkungen und den daraus resultierenden finanziellen Verlusten hatten sich die Bundesregierung, Uniper und Fortum am 21. September 2022 auf ein Stabilisierungspaket für Uniper geeinigt. Dieses Paket sah neben einer kurzfristigen Liquiditätsbereitstellung durch die staatliche KfW und einer Eigenkapitalbeteiligung des deutschen Staates in Höhe von 8 Mrd. € die Einführung einer sogenannten Gasbeschaffungsumlage vor, welche Unipers Verluste aus der Ersatzbeschaffung von Gasmengen für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 zu 90% ausgleichen sollte.

Stabilisierungslösung

  • Am 30. September 2022 hatte die Bundesregierung angekündigt, die Gasbeschaffungsumlage nicht wie geplant umzusetzen, sondern durch eine maßgeschneiderte Lösung zu ersetzen, um die finanzielle Stabilität der betroffenen Unternehmen sicherzustellen. Inzwischen hat die Bundesregierung diese maßgeschneiderte Lösung für Uniper wie folgt konkretisiert:
  • Es ist weiterhin die Durchführung einer Barkapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. € zu einem Ausgabepreis von 1,70 € je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen, die ausschließlich vom Bund gezeichnet werden soll.
  • Darüber hinaus soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 25 Mrd. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen geschaffen werden (Genehmigtes Kapital), da die anfängliche Barkapitalerhöhung von 8 Mrd. € allein nicht ausreichen wird, um Uniper zu stabilisieren.

Widerherstellung von Eigenkapital

  • Das Genehmigte Kapital soll genutzt werden, um das durch weitere Verluste in 2022, 2023 und 2024 insbesondere im Zusammenhang mit Gasersatzbeschaffungen in Folge russischer Gaslieferbeschränkungen geschwächte Eigenkapital teilweise wiederherzustellen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich der Bund oder eine Einheit des Bundes (vgl. § 29 Abs. 6 EnSiG) zugelassen.
  • Das Genehmigte Kapital will man in Tranchen ausnutzen. Beabsichtigt ist, die erste Tranche noch vor Jahresende 2022 für eine Barkapitalerhöhung zu nutzen. Die hieraus resultierenden neuen Aktien werden ebenfalls zu einem Ausgabebetrag von 1,70 € je Aktie an den Bund oder eine Einheit des Bundes ausgegeben.
  • Bis zur Umsetzung der jeweiligen Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital soll eine Zwischenfinanzierung durch die KfW in erforderlicher Höhe erfolgen.
  • Im Übrigen ist der Erwerb der derzeit von Fortum gehaltenen Uniper-Aktien für 1,70 € je Aktie durch den Bund vorgesehen.

Das Stabilisierungspaket steht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Dazu gehören insbesondere die abschließenden beihilferechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Freigaben durch die EU-Kommission. Die Konsultationen mit der EU-Kommission dauern noch an. Uniper geht davon aus, dass die außerordentliche Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 die erforderlichen Zustimmungen erteilt.

Kommentar des Vorstandsvorsitzenden Klaus-Dieter Maubach

„Die mit der Bundesregierung vereinbarten Kapitalmaßnahmen werden die monatelange Phase der Unsicherheit für unser Unternehmen und unsere Kunden beenden. Damit wird geregelt, wie die enormen Folgekosten der russischen Gaskürzungen getragen werden können, die fortgesetzt überwiegend bei Uniper anfallen. Es geht um nicht weniger als einen erheblichen Teil von Deutschlands Gasrechnung, der nun aus Steuermitteln bezahlt wird – und nicht, wie ursprünglich geplant, über eine Gasumlage.

 

Ohne diese Entlastung wäre eine noch höhere Kostenwelle unweigerlich auf unsere Kunden, darunter zahlreiche Stadtwerke, zugekommen. Durch die staatliche Stützung kann Uniper seine Kunden weiterhin zu den vor dem Krieg vertraglich vereinbarten Konditionen mit Gas beliefern.”

Maubach weiter:

„Der brutale Angriffskrieg Russlands zielt auf die Ukraine, stellt aber indirekt auch die Solidarität des Westens mit der Ukraine auf die Probe. Die Unterstützung der Bundesregierung ist für uns unverzichtbar, und wir zählen auch auf die Unterstützung der EU-Kommission. Nur so werden wir auch in Zukunft den Fortbestand von Uniper sichern und damit einen Beitrag zur Energiesicherheit unserer Kunden leisten können. Die Zustimmung unserer Aktionäre auf der nun anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung zu den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen ist dafür unerlässlich.”

Uniper beschafft auch in der aktuellen Lage weiterhin Gas und andere Energieträger auf den Weltmärkten und diversifiziert die Bezugsquellen durch seine Handelsaktivitäten. Zudem bringt der Gashändler kurzfristig verflüssigtes Erdgas (LNG) in den deutschen Markt, befüllt die eigenen Gasspeicher und hält als einer der größten Stromerzeuger Europas kritische Kraftwerke für die Stromerzeugung bereit.

Derzeit baut Uniper im Auftrag der Bundesregierung Deutschlands erstes LNG-Terminal in Wilhelmshaven, das noch vor Weihnachten in Betrieb gehen soll.

(Uniper/2022)

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