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Thüga Aktiengesellschaft: “Private Haushalte müssen im Notfall weiterhin geschützt und mit Gas versorgt werden”

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Thema:
Autor: Elisabeth Terplan

Die Sorge vor einem möglichen Gasengpass hat eine öffentliche Diskussion über den Umgang damit entfacht. Stimmen aus der Wirtschaft fordern die vorrangige Belieferung von Industrieunternehmen – und damit die Abschaltung privater Haushalte und weiterer geschützter Kunden vom Gasnetz. Dazu erklärt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft:

„Die Sorgen der Industrie vor einer Reduktion oder einem Ausbleiben von Gaslieferungen kann ich in der aktuellen Lage sehr gut nachvollziehen. Dennoch müssen diejenigen Gaskunden, die vom Gesetzgeber besonders geschützt sind, im Ernstfall weiter Vorrang bei der Versorgung haben. Private Haushalte mit einem Gasanschluss können weder ihren Standort ins Ausland verlagern noch zu einem alternativen Lieferanten oder den Brennstoff wechseln. Die im Notfallplan festgeschriebene Abschalt-Reihenfolge ist richtig und durchdacht, diese darf zum Wohl von Millionen Menschen in ihren Gas-versorgten Wohnungen und Häusern nicht verändert werden. Umso mehr alarmiert mich, wenn Vertreter unserer Branche diese fundiert entwickelten und weithin akzeptierten Regeln nun öffentlich in Frage stellen.“

Sollte ein Versorgungsengpass eintreten, gibt es in Deutschland mit dem Notfallplan Gas sowie dem Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ und der Gassicherheitsverordnung (GasSV) entsprechend vorbereitete Sicherungsmechanismen. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Dazu gehören per Definition alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.

(Quelle: Thüga/2022)