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THE veröffentlicht Gasbeschaffungsumlage ab Oktober 2022

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht die Gasbeschaffungsumlage. Diese wird 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh) betragen und ab dem 1. Oktober 2022 auf alle täglich aus einem Bilanzkreis physisch ausgespeisten Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP) erhoben. Hintergrund der Einführung der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung erlassene […]

von | 15.08.22

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht die Gasbeschaffungsumlage. Diese wird 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh) betragen und ab dem 1. Oktober 2022 auf alle täglich aus einem Bilanzkreis physisch ausgespeisten Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP) erhoben.

Hintergrund der Einführung der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung erlassene und am 9. August 2022 in Kraft getretene Verordnung nach §26 Energiesicherungsgesetz über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung). Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind. „Ausgleichsansprüche für die betroffenen Mehrkosten bestehen gemäß der Verordnung der Bundesregierung erst ab dem 1. Oktober 2022“, erläutert Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer der THE. „Der Ausgleichsanspruch der anspruchsberechtigten Unternehmen besteht gegenüber THE, THE legt die entsprechenden Kosten im Einklang mit der Verordnung auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet um“.

Die Veröffentlichung der Bilanzierungsumlagen, der Konvertierungsumlage, des Konvertierungsentgelts, des VHP-Entgelts sowie die Veröffentlichung der ebenfalls erstmalig erhobenen Gasspeicherumlage erfolgt spätestens sechs Wochen vor Beginn des Geltungszeitraumes.

(Quelle: THE/2022)

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