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Hanseatic Energy Hub in Stade erhält Freistellung von der Regulierung durch Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Stader LNG-Terminal Hanseatic Energy Hub für 25 Jahre von der Tarif- und Netzzugangsregulierung freigestellt. Die Ausnahme gilt für eine Jahresdurchsatzkapazität in Höhe von 13,3 Milliarden Kubikmeter Erdgas. Im Zuge der Überprüfung konnte die Regulierungsbehörde keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb feststellen. Zudem bestätigten die vorliegenden Gutachten, dass der Hanseatic Energy Hub […]

von | 01.07.22

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Stader LNG-Terminal Hanseatic Energy Hub für 25 Jahre von der Tarif- und Netzzugangsregulierung freigestellt. Die Ausnahme gilt für eine Jahresdurchsatzkapazität in Höhe von 13,3 Milliarden Kubikmeter Erdgas. Im Zuge der Überprüfung konnte die Regulierungsbehörde keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb feststellen. Zudem bestätigten die vorliegenden Gutachten, dass der Hanseatic Energy Hub die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb in Deutschland und Europa stärkt, indem er die Flexibilität bei der Gasversorgung durch die Vielzahl an Transportrouten zu unterschiedlichsten Gasquellen weltweit erhöht.

Im Rahmen der derzeit laufenden Binding Open Season können sich Marktteilnehmer bis zum 15. Juli 2022 registrieren, um bis zum 29. Juli verbindliche Buchungsanfragen für Terminalkapazitäten zu stellen. Damit erreicht der Hanseatic Energy Hub als erstes deutsches LNG-Projekt diesen wichtigen, mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Schritt in der kommerziellen Projektentwicklung. Für die langfristige Vermarktung steht eine Kapazität von 12 Milliarden Kubikmeter pro Jahr bereit. Die Gesamtkapazität des Zero-Emission-Terminals beträgt 13,3 Mrd. m³ Erdgas pro Jahr mit einer Ausspeiseleistung von 21,7 GW.

In den Wochen zuvor hatte die deutsche Regulierungsbehörde bereits der deutlich gestiegenen LNG-Nachfrage in Deutschland Rechnung getragen und die Einspeisetarife für LNG-Terminals um 40 Prozent gesenkt. Damit verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit des direkten Zugangs zum einheitlichen deutschen Gasmarktplatz THE deutlich.

Die Ausnahmegenehmigung wurde nach § 28a EnWG auf Antrag der Hanseatic Energy Hub GmbH von der Bundesnetzagentur unter Vorbehalt der Prüfung durch die Europäischen Kommission erteilt.

(Quelle: Hanseatic Energy Hub/2922)

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