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Gasspeicherumlage steigt ab Juli 2024 auf 2,50 €/MWh

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2024 auf 2,50 €/MWh fest.

von | 22.05.24

22. Mai 2024 | Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2024 auf 2,50 €/MWh fest.

Hintergrund der Erhebung ist die Regelung des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes in 2022 wurden gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher.

Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE beeinflusst. Da die Preise im Winter 2023/2024 stärker gesunken sind als vom Markt zuvor erwartet, fielen die Erlöse der THE durch Veräußerungen von Gasmengen im genannten Zeitraum geringer aus als prognostiziert. Auch macht der im Vergleich zur bisherigen Umlageperiode zusätzliche Rückgang der Endverbrauchs- und Transitvolumina als umlagefähige Menge die Festlegung der Umlage in genannter Höhe erforderlich.

2022 wurden durch THE Gasvolumen in Höhe von etwa 50 TWh zu einem durchschnittlichen Einkaufspreis in Höhe von ca. 175 €/MWh beschafft und eingespeichert. Bereits im Winter 2022/2023 wurden davon rund 12,5 TWh veräußert. Der durchschnittliche Verkaufspreis betrug ca. 77,50 €/MWh. Mit Beginn des Winters 2023/2024 startete die Veräußerung der restlichen Volumina, die Mengen sind inzwischen vollständig veräußert. In Summe wurde hierbei ein durchschnittlicher Verkaufspreis in Höhe von ca. 48,50 €/MWh erzielt. Die Kauf- und Verkaufsaktivitäten erfolgten in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur sowie dem BMWK.

Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2025.

 

(Quelle: THE/2024)

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