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Gasspeicherumlage ab Januar 2023 unverändert

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2023 auf 0,59 EUR/MWh fest. Damit bleibt der Wert gegenüber der Vorperiode unverändert. Hintergrund der Erhebung ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Die Erreichung der Füllstandsvorgaben […]

von | 15.11.22

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2023 auf 0,59 EUR/MWh fest. Damit bleibt der Wert gegenüber der Vorperiode unverändert.

Hintergrund der Erhebung ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Die Erreichung der Füllstandsvorgaben soll durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE erreicht werden. Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Da aufgrund der derzeitigen Unsicherheit im Gasmarkt einerseits die Mengenprognosen bezüglich zukünftiger Einspeicherungen als auch die Prognosen der relevanten Preise extrem volatil sind, wird die Höhe der Gasspeicherumlage für die kommende Periode nach Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stabil gehalten.

Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2023.

 

(Quelle: THE/2022)

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