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Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

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Autor: Elisabeth Terplan

Die Bundesregierung will einem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge die Gaspreisbremse rückwirkend bereits ab Januar gelten lassen. Unter anderem sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde erhalten. Auch die sogenannte Strompreisbremse soll Berichten zufolge rückwirkend ab Januar gelten.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis für einen Musterhaushalt laut Vergleichsportal Check24 bei 16 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

Gaspreisbremse ab Januar auch für die Industrie

Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant – und zwar bereits ab Januar. Die großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 % ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind aber an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

(Quelle: mdr/BR24/Zdf/23.11.2022)