Dies soll dazu führen, dass die EU aufgrund der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland nicht länger Markt- und wirtschaftlichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt ist, und soll die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Union im Energiebereich stärken.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Russland hat wiederholt versucht, uns zu erpressen, indem es seine Energieversorgung als Waffe einsetzt. Wir haben klare Schritte unternommen, um den Wasserhahn auszuschalten und die Ära der fossilen Brennstoffe aus Russland in Europa endgültig zu beenden.“
Der Legislativvorschlag folgt dem REPowerEU-Fahrplan, den die Kommission im vergangenen Monat angenommen hat. Darin wird ein EU-weiter Plan zur schrittweisen und koordinierten Einstellung der russischen Gaseinfuhren im Geiste der Solidarität dargelegt, während gleichzeitig der Übergang zu einer sauberen Wirtschaft vorangetrieben wird. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Sicherheit der Energieversorgung der EU zu wahren und gleichzeitig die Auswirkungen auf Preise und Märkte zu begrenzen,.
Die verbleibenden russischen Gasmengen können aufgrund der Verfügbarkeit ausreichender alternativer Anbieter auf dem globalen Gasmarkt, eines gut vernetzten Gasmarkts der Union und der Verfügbarkeit ausreichender Einfuhrinfrastrukturen in der EU ohne erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen oder Risiken für die Versorgungssicherheit schrittweise abgeschafft werden. Darüber hinaus enthält der heutige Vorschlag integrierte Schutzmaßnahmen, um auf die Realität der Gasmärkte zu reagieren und gleichzeitig den Unternehmen einen soliden Rechtsrahmen zu bieten.
Schrittweiser und koordinierter Ausstieg aus fossilen Brennstoffen aus Russland
Die vorgeschlagene Verordnung sieht einen schrittweisen Ausstieg aus Pipelinegas und Flüssigerdgas (LNG) mit Ursprung in oder Ausfuhr direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation vor. Außerdem werden Maßnahmen vorgestellt, um die vollständige Einstellung der russischen Ölimporte bis Ende 2027 zu erleichtern.
Die Mitgliedstaaten müssen Diversifizierungspläne mit genauen Maßnahmen und Etappenzielen für den schrittweisen Abbau der russischen Gas- und Öleinfuhren vorlegen.
Im Rahmen des geplanten schrittweisen Einfuhrverbots werden russische Gasimporte im Rahmen neuer Verträge ab dem 1. Januar 2026 verboten. Die Einfuhren im Rahmen bestehender kurzfristiger Verträge werden bis zum 17. Juni 2026 eingestellt, mit Ausnahme der Einfuhren von Pipelinegas, das in Binnenländer geliefert wird und mit langfristigen Verträgen verbunden ist, die bis Ende 2027 zulässig sein werden. Die Einfuhren im Rahmen langfristiger Verträge werden bis Ende 2027 eingestellt.
Langfristige Verträge über LNG-Terminaldienste für Kunden aus Russland oder die von russischen Unternehmen kontrolliert werden, werden ebenfalls verboten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Terminalkapazität auf alternative Anbieter umgeleitet werden kann, was letztlich die Widerstandsfähigkeit der Energiemärkte erhöht.
Dieser schrittweise Ansatz wird dazu beitragen, die Einfuhr von russischem Gas wirksam zu stoppen und gleichzeitig mögliche Auswirkungen auf die Energiepreise in der Union zu begrenzen und Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten während des gesamten Prozesses unterstützen. Sie wird zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) die Fortschritte und Auswirkungen der schrittweisen Einstellung der russischen Gas- und Öleinfuhren genau überwachen. Ist die Versorgungssicherheit eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gefährdet, kann die Kommission die erforderlichen Sofortmaßnahmen ergreifen.
Bestimmungen zur Verbesserung der Transparenz, Überwachung und Rückverfolgbarkeit von russischem Gas auf den EU-Märkten sollen die wirksame Umsetzung des Einfuhrverbots unterstützen. Nach der vorgeschlagenen Verordnung müssen Unternehmen, die Gaslieferverträge für russisches Gas haben, der Kommission Informationen vorlegen. Darüber hinaus müssen Importeure von russischem Gas den Zollbehörden alle erforderlichen Informationen übermitteln, die den Weg des eingeführten Gases vom tatsächlichen Ursprung bis zur Einfuhr in die Union bestätigen.
Nächste Schritte
Die vorgeschlagene Verordnung wird dem Gesetzgebungsverfahren im Mitentscheidungsverfahren folgen, was bedeutet, dass es Sache des Europäischen Parlaments und des Rates sein wird, sie anzunehmen. Die Annahme im Rat bedarf der qualifizierten Mehrheit.
Die Kommission wird bei Diversifizierungsbemühungen und Infrastrukturverbesserungen weiterhin sehr eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, insbesondere mit denjenigen, die am stärksten betroffen sind.
Hintergrund
Die Staats- und Regierungschefs der EU einigten sich in der Erklärung von Versailles vom März 2022 auf den Ausstieg aus der russischen Energieversorgung. Als unmittelbare Reaktion auf den Krieg in der Ukraine und die Bewaffnung der Energieversorgung durch Russland legte die Europäische Kommission im Mai 2022 den REPowerEU-Plan vor.
Trotz der erheblichen Fortschritte, die im Rahmen des REPowerEU-Plans und durch Sanktionen seit der Invasion Russlands in die Ukraine erzielt wurden, verzeichnete die EU im Jahr 2024 einen Anstieg der russischen Gasimporte. Daher legte die Kommission im Mai 2025 den REPowerEU-Fahrplan vor, einen Plan, in dem der EU-weite Ausstieg aus russischen Energieeinfuhren festgelegt ist.
(Quelle: EU Kommission/2025)