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Erhöhte Gasspeicherumlage: enPORTAL connect zeigt Mehrkosten für Gas

Mittelständische Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Handel oder dem Gesundheitswesen zahlen ab dem 1. Juli 2024 eine höhere Gasspeicherumlage.

von | 31.05.24

Bild: enPORTAL GmbH

31. Mai 2024 | Mittelständische Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Handel oder dem Gesundheitswesen zahlen ab dem 1. Juli 2024 eine höhere Gasspeicherumlage. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat die Umlage um 34 % auf 0,2500 ct/kWh erhöht, was für die Unternehmen entsprechend zu Mehrkosten bei der Gasbeschaffung führt.

Wie sich diese Kosten tatsächlich auf das jeweilige Verbrauchsverhalten auswirken, zeigt der IT-Dienstleister enPORTAL unmittelbar nach Bekanntgabe des Updates und dank digitaler Schnittstellen zum Datenbankbetreiber ene’t auf seiner Energieplattform enPORTAL connect. Energieeinkäufer/-innen sehen so auf einen Blick, welche Mehrkosten ab Juli 2024 auf sie zukommen – individuell je Abnahmestelle und als gesamte Energiekosten. Manuelle Auswertungen und Berechnungen entfallen, was zu Arbeitserleichterung, Zeitersparnis und Sicherheit führt. Dieser Vorteil zeigt sich insbesondere bei Umlagen, die regelmäßig angepasst werden – wie die Gasspeicherumlage, die ab Januar 2025 neu festgelegt werden kann.

Hintergrund zur Erhöhung der Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage stellt sicher, dass die Kosten für die Einspeicherung von Gas sowie für die Ausschreibung der eingespeicherten Mengen gedeckt werden. Sie betrug bisher 0,1860 ct/kWh. Zuständig für die Anpassung ist der deutsche Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), der im Auftrag der Bundesregierung dafür sorgt, dass ausreichend Gas in den deutschen Speichern
vorhanden ist. Gründe für die Erhöhung sind laut THE geringere Erlöse aus dem Gasverkauf als prognostiziert (die Preise im Winter 2023/2024 sind stärker gesunken als vom Markt erwartet) sowie ein Rückgang der umlagepflichtigen Mengen (geringere Endverbrauchs- und Transitmengen). Die THE wird die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2025 neu festlegen.

 

 

(Quelle: enPORTAL /2024)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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