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Erdgasliefervertrag: VNG und WIEH einigen sich außergerichtlich

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Autor: Magnus Schwarz

14. Oktober 2022 | Die VNG Handel & Vertrieb GmbH (VNG H&V) und die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (ehemals GAZPROM Germania GmbH) – über ihre Tochtergesellschaft WIEH GmbH (WIEH) – haben sich außergerichtlich über die Aufteilung der Ersatzbeschaffungskosten geeinigt, die infolge des Lieferstopps der WIEH seitens der russischen GAZPROM Export LLC entstanden sind.

Mit dem erzielten Vergleich legen die Unternehmen die Auseinandersetzung um die zwischen ihnen bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu Lieferverpflichtungen bei. Darüber hinaus wurde geregelt, dass Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung im Geschäftsjahr 2022 von WIEH getragen und bisher von VNG getragene Belastungen aus der Ersatzbeschaffung erstattet werden. Zudem beenden die Parteien die Lieferbeziehung ab 2023. Zu den weiteren Details der  Vereinbarung wurde zwischen WIEH und VNG H&V Stillschweigen vereinbart.

Teil-Ausfall bei 65TWh-Vertrag

VNG H&V hat mit WIEH einen Erdgasliefervertrag über ca. 65 TWh im Jahr, der seit Mitte Mai 2022 seitens WIEH aufgrund der von russischer Seite verhängten Sanktionen nicht durchgängig bedient wurde. Deswegen war die VNG H&V gezwungen, zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten Ersatz zu beschaffen, um ihre Kunden weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können.

„Mit der heute erzielten Vergleichslösung zwischen VNG H&V und WIEH ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des deutschen Gasmarktes und des VNG-Konzerns gelungen. Im Dialog mit allen Beteiligten, vor allem mit der SEFE-Gruppe, konnte ein konstruktiver Abschluss für eine langjährige Geschäftsbeziehung gefunden werden. Damit konnten wir zugleich einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen Risikos beseitigen, benötigen aber dennoch eine nachhaltige Lösung für die noch offenen wirtschaftlichen Belastungen, um weiterhin unserem Auftrag der Versorgungssicherheit in Deutschland vollumfänglich gerecht zu werden. Dazu sind wir nach wie vor in Gesprächen mit der Bundesregierung und unseren Anteilseignern.

 

Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm einen alternativen Lösungsvorschlag für Gasimporteure als Ersatz für die Gasumlage angekündigt hat. Wie genau die Lösung für die Kompensation der Kosten aus der Ersatzbeschaffung für VNG aussehen wird, gilt es jetzt schnellstmöglich in Gesprächen mit der Bundesregierung zu klären. Wir brauchen eine schnelle, wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung, um wieder in ruhigere Gewässer einsteuern zu können”, erklärt Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender der VNG AG.

VNG hat Anfang September einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) gestellt sowie bereits zuvor fristgemäß einen Antrag zur so genannten Gasumlage (§ 26 EnSiG).

 

(VNG/2022)