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Die Nord Stream 2 AG stellt Antrag auf vorsorgliche Zertifizierung als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber

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Autor: Elisabeth Terplan

Die Nord Stream 2 AG hat am 11. Juni 2021 einen Antrag auf vorsorgliche Zertifizierung als Unabhängige Transportnetzbetreiberin gemäß §§ 4b, 10 ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf Aufforderung der deutschen Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht.

Derweil verfolgt die Nord Stream 2 AG die laufenden Gerichtsverfahren und das Schiedsverfahren gegen die im Jahr 2019 erfolgten Änderungen der EU-Gasrichtlinie (2019/692) weiter. Im Einzelnen sind dies die Beschwerde gegen die Versagung der Freistellung vor den deutschen Gerichten, derzeit anhängig beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Az. VI-3 Kart 211/20 [V]), die Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (Rechtsmittel derzeit beim Gerichtshof als Rechtssache C-348/20 P anhängig) sowie das laufende Schiedsverfahren wegen Verletzungen des Energiecharta-Vertrags durch die von der EU vorgenommenen Änderungen der Gasrichtlinie.

Die Nord Stream 2 AG hält uneingeschränkt an ihrer Rechtsposition zur Änderung der Gasrichtlinie fest und der Antrag bedeutet in keiner Weise eine Änderung oder Relativierung der mit den Gerichtsverfahren bzw. dem Schiedsverfahren verfolgten Ziele der Nord Stream 2 AG.

 

(Quelle: Nord Stream 2/2021)