Generic filters
Exact matches only
FS Logoi

Bund übernimmt 99% an Uniper

Kategorie:
Thema:
Autor: Elisabeth Terplan

Die deutsche Bundesregierung, Uniper SE („Uniper”) und Fortum Oyj („Fortum”) haben sich heute auf eine Änderung des am 22. Juli 2022 angekündigten Maßnahmenpakets geeinigt, das Uniper in Anbetracht der sich seitdem weiter verschärften Lage auf den Energiemärkten nachhaltig stabilisieren wird. Durch das überarbeitete Stabilisierungspaket kann Uniper seine systemkritische Rolle für die Energieversorgung in Deutschland weiterhin erfüllen.

 Die drei Kerninhalte des Stabilisierungspakets: Kapitalerhöhung, Gasumlage, KfW-Kreditlinie

 Im Stabilisierungspaket vom 22. Juli war eine Kapitalerhöhung von rund 0,3 Mrd. € sowie ein Pflichtwandelinstrument in Höhe von 7,7 Mrd. € vorgesehen. Nun soll die Sicherung der finanziellen Stabilität Unipers in einem Schritt erfolgen. Dazu ist eine Kapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. € zum Ausgabepreis von 1,70 € je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien werden ausschließlich vom Bund gezeichnet. Darüber hinaus wird der Bund die derzeit von Fortum gehaltenen Uniper-Aktien für 1,70 € je Aktie erwerben. Dies wird zu einer Beteiligung des Bundes an Uniper von rund 99% führen.

 Die staatliche KfW Bank wird Uniper Finanzmittel entsprechend ihrem Liquiditätsbedarf zur Verfügung stellen. Der potenzielle Bedarf einer zusätzlichen Finanzierung wird im Wesentlichen davon abhängen, wann die Auszahlung der Gasumlage an Uniper erfolgen wird, die die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Gas decken soll, und wie sich die Margining-Situation von Uniper – getrieben durch die Volatilität der Commodity-Märkte – weiter entwickeln wird. Uniper hatte Ende August die KfW-Bank Kreditlinien bereits auf 13 Mrd. € erweitert. Die von Fortum zur Verfügung gestellte Kreditlinie bestehend aus einem Gesellschafterdarlehen von 4 Mrd. € und einer Garantielinie von 4 Mrd. € werden nach Übernahme der Fortum-Beteiligung durch den Bund ersetzt.

 Weitere Bestandteile der Vereinbarung

 Ein weiterer Teil der angepassten Vereinbarung ist ein bis zum 31. Dezember 2026 zeitlich limitierte Recht von Fortum, ein erstes Angebot abgeben zu dürfen („Right of first offer”), falls Uniper sich entscheiden sollte, das schwedische Wasserkraft- oder das Kernenergie-Geschäft – oder Teile davon – zu veräußern. Es bestehen derzeit keine Verkaufsabsichten seitens Uniper.

 Die Stabilisierungsmaßnahmen stehen weiterhin unter anderem unter dem Vorbehalt der Rücknahme der Klage von Uniper gegen die Niederlande im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag (ECT), sowie der behördlichen Genehmigungen in verschiedenen Jurisdiktionen, unter anderem der beihilferechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission. Uniper sieht vor im vierten Quartal 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung abzuhalten, um die Zustimmung der Aktionäre zu den Stabilisierungsmaßnahmen einzuholen.

(Quelle: Uniper/2022)