1.100 Haushalte in Bad Neuenahr-Ahrweiler können auf Betreiben des Landes wieder mit Gas versorgt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat hierfür eine mobile Gasversorgungsanlage in Bad Neuenahr-Ahrweiler errichtet, die nun in Betrieb geht.
Die mobile Anlage dient der Wärmeversorgung zahlreicher Haushalte im bevorstehenden Winter, während die Energienetze Mittelrhein (enm) unabhängig davon an der Wiederherstellung der regulären Gashochdruckleitungen arbeiten. Das Versorgungsnetz in Bad Neuenahr-Ahrweiler war durch die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal vor rund drei Monaten zerstört worden.
Nach der Ankündigung des Energieversorgers EVM im August, weite Teile der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler voraussichtlich bis März 2022 nicht mit Gas versorgen zu können, hatte die ADD umgehend mit den Planungen für eine mobile Gasversorgungsanlage für die Kreisstadt begonnen. Unterstützt wurde die ADD durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Hochschule Trier, das THW Dillenburg (Hessen) und das Deutsche Rote Kreuz sowie durch überregionale Gasversorger und Fachfirmen.
Von der nun installierten mobilen Gasanlage profitieren neben den 1.100 Haushalten im Norden von Bad Neuenahr-Ahrweiler auch Haushalte in sieben Ortschaften der Gemeinde Grafschaft, die nun wieder mit erhöhtem Druck beliefert werden können. Welche Gebiete, sogenannten Sektoren, wieder mit Gas versorgt werden, wird auf der Website der enm dargestellt. Durch die mobile Gasversorgungsanlage werden die Sektoren 8 und 8a komplett sowie 11 größtenteils angeschlossen.
Damit die Haushalte das Gas nutzen können, müssen zunächst die Hausanschlüsse wieder in Betrieb genommen werden. Hierfür bedarf es einer Entlüftung und Prüfung jedes einzelnen Anschlusses. Dort, wo Gaszähler und Hausdruckregler noch vorhanden und betriebsbereit sind, werden fortan Monteure der enm von Haus zu Haus gehen und die Wiederinbetriebnahme durchführen. Haushalte, bei denen der Gaszähler ausgebaut wurde, müssen einen Installateur beauftragen, der die Heizungsanlage wieder in Betrieb nimmt.
(Quelle: mdi.rlp.de/2021)