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Koalitionsplanungen zum Bereich Klima und Energie

Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgelegt.

von | 14.04.25

Ein Großteil der Energiebranche betrachtet den neuen Koalitionnvertrag als solide Grundlage auf der man weiter aufbauen kann. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Welche Leitlinien die Koalitionsparteien für die Energiebranche aufstellen und welche Maßnahmen geplant sind, finden Sie hier in der Zusammenfassung einiger relevanter Punkte:

Klimaschutz

Die zukünftige Koalition steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringen soll und auf Innovationen setzt. Industrieland bleiben und klimaneutral werden ist das Ziel.

Emissionshandel

Der European Green Deal und der Clean Industrial Deal muss weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. CDU/CSU und SPD halten am System der CO2-Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix fest. Der Emissionshandel soll europäisch und international vorangetrieben und auf weitere Länder ausgeweitet werden.

Energiepolitik

Die Energiewende soll transparent, planbar und pragmatisch werden. Dabei können Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern (unter anderem durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing) werden.

Alle Potenziale der Erneuerbaren Energien werden genutzt. Dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie aus diesen hergestellte Moleküle. Innovative Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flugwindkraft/Höhenwindenergie werden gestärkt. Auch die Fusionsforschung soll stärker gefördert werden.

Die Koalition will ein Monitoring in Auftrag geben, mit dem bis zur Sommerpause 2025 der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der weiteren Arbeit überprüft werden. Das Ziel sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Um das Ziel der Kosteneffizienz zu erreichen, wird ein systemischer Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einem effizienten Netzbetrieb vorangetrieben. Auf europäischer Ebene setzt sich die zukünftige Koalition für eine Energieunion in Vollendung des Energiebinnenmarktes mit einer grenzüberschreitenden Infrastruktur ein.

Energiepreise

Unternehmen und Verbraucher in Deutschland sollen dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlastet werden. Dafür wird die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt und Umlagen und Netzentgelte reduziert. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollen die Netzentgelte dauerhaft gedeckelt werden. Die Strompreiskompensation wird dauerhaft verlängert und auf weitere Branchen ausgeweitet. Rechenzentren werden miteinbezogen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen wird im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) eingeführt. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten.

Darüber hinaus wird die Gasspeicherumlage für alle abgeschafft. Dafür werden geeignete Instrumente eingeführt, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern sollen ermöglicht und unterstützt werden. Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland sollen genutzt werden.

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Entscheidend für den Erfolg der Energiewende sind Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb wird der Bund-Länder-Prozess zur Umsetzung des Pakts für Planungs-, Umsetzungs-, und Genehmigungsbeschleunigung fortgeführt und -entwickelt und auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III zügig umgesetzt.

Bioenergie

Die Koalitionspartner wollen das Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent heben. Sie setzen dabei unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung und überprüfen die bestehenden Deckelungen. Vor allem Reststoffe sollen besser genutzt werden. Die Biogasanlagen sollen eine Zukunft erhalten, insbesondere sind die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker zu berücksichtigen

Kraftwerksstrategie

CDU/CSU und SPD wollen den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anreizen. Die neuen Gaskraftwerke sollen deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen und regional nach Bedarfen gesteuert werden. Durch einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus kann ein systemdienlicher Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)), Speichern und Flexibilitäten entstehen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen sollen stärker genutzt werden. Reservekraftwerke sollen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen und auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.

CCU und CCS

CO2-Abscheidungs- und Speicherungstechnologien (CCS) und auch Nutzungstechnologien (CCU) ergänzen den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien als Instrumente für das Ziel der Klimaneutralität. Durch ein neues Gesetzespaket sollen Abscheidung, Transport, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglicht werden.

Wasserstoff

Ziel ist langfristig die Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien aus dem Inland und aus Importen. Dafür sollen nationale und europäische Regelungen (im Rahmen der europäischen Wasserstoffstrategie) zügig umgesetzt werden. Überregulierung muss zurückgeführt werden. Wasserstofferzeugung kann sowohl über große systemdienliche Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend stattfinden. Energiepartnerschaften und grenzüberschreitende sowie notwendige Inlandsinfrastruktur für Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten müssen in alle Richtungen konsequent ausgebaut werden. Dies umfasst auch die Anbindung an alle deutschen und europäischen Häfen. Dafür werden nationale und europäische Förderinstrumente genutzt, wie zum Beispiel H2 Global, IPCEIProjekte (Important Projects of Common European Interest) und spezifische Programme für den Mittelstand. Deutschland soll eine führende Rolle in einer europäischen Wasserstoffinitiative einnehmen. Ein unbürokratisch umsetzbares Zertifizierungssystem für klimafreundliche Energieträger ist entscheidend, um den Hochlauf erfolgreich voranzutreiben. Das Wasserstoffkernnetz muss deutschlandweit bedarfsgerecht die industriellen Zentren anbinden. Dabei müssen auch Wasserstoffspeicher berücksichtigt werden. Die Finanzierungsbedingungen müssen gewährleisten, dass das Kernnetz umgesetzt und auch das Verteilnetz aufgebaut wird.

Kohleausstieg

An den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 wird festgehalten.

Kraft-Wärme-Kopplung

Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müssen konsequent und langfristig genutzt werden. Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.

Energieeffizienz

Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele will die Koalition insbesondere durch steuerliche Anreize und Marktsignale stärken. Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert, vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt.

Wärme

Ein Fahrplan für defossilisierte Energieträger wird erarbeitet. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie soll zügig umgesetzt werden. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, werden die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken. Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt.

Staatsbeteiligungen

Strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor werden überprüft, auch bei Netzbetreibern. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden auf strategische Anteile des Bundes zurückgeführt.

 

 

(Quelle: Koalitionsvertrag CSU/CDU/SPD/2025)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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