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Biogenes Flüssiggas jetzt gesetzlich anerkannt

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Bild: Primagas

Das GEG, das im Sommer verabschiedet wurde, tritt zum 1. November 2020 in Kraft und regelt die gesetzlichen Vorgaben für Heizungsanlagen in Neubauten. Es nennt biogenes Flüssiggas in einem Atemzug mit Energie aus Sonne, Wind und Wasser und unterstreicht so das große nachhaltige Potenzial des Brennstoffes.
Biogenes Biogenes Flüssiggas entsteht aus nachwachsenden Rohstoffen sowie organischen Rest- und Abfallstoffen. Dazu zählen beispielsweise gebrauchte Speisefette aus der Lebensmittelindustrie. Hier suchen die Verantwortlichen kontinuierlich nach weiteren potenziellen Rohstoffen, aus denen sich biogenes Flüssiggas gewinnen lässt – um eines Tages ganz auf nachwachsende Rohstoffe verzichten zu können.
BioLPG mit neuen Primärenergiefaktoren
Bei Verwendung in Brennwertthermen und einem BioLPG-Anteil von mindestens 50 % beträgt der Primärenergiefaktor (PEF) 0,7. Für den Einsatz in einer KWK-Anlage, bei einem Anteil von mindestens 30 %, wurde der PEF für BioLPG mit 0,5 angesetzt. Außerdem erkennt der Gesetzgeber im GEG an, das Primagas den biogenen Energieträger per Massenbilanzierung anbietet. Auch konventionelles Flüssiggas wird jetzt darüber hinaus noch besser bewertet: Der neue PEF von 0,6 gilt beim Einsatz mit einer KWK-Anlage im Rahmen einer Quartierslösung, bei der mehrere Gebäude gleichzeitig versorgt werden.

(Quelle: Primagas)