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Signatur von Fahrplänen an Übertragungsnetzbetreiber ab 1. Oktober 2019

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Autor: Redaktion

Unter anderem verlangt das Regelwerk der BNetzA von den Marktteilnehmern, dass ab dem genannten Stichtag Fahrpläne signiert versendet werden. Ab 1. Juli 2020 muss dies in einem zweiten Schritt zusätzlich verschlüsselt geschehen. Die Soptim hat ihr Nominierungstool SE:NOM entsprechend ertüchtigt und zusammen mit den Anwendern den neuen Prozess ausgiebig getestet. Das reibungslose Signieren ist wichtig, weil die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ab dem Stichtag nicht authentifizierte Fahrpläne zurückweisen werden. Es gibt keine Übergangsfrist.
Wie die Verwendung von Schlüsseln und Signaturen im Mailverkehr funktioniert ist aus dem bild ersichtlich.
Die Signatur stellt bei E-Mails eine Art Unterschrift dar, mit welcher der Absender garantiert, dass er derjenige ist, der die Mail verfasst bzw. die Datei erstellt hat. Hierzu bildet er aus dem Originaltext der E-Mail mit Hilfe seines privaten Schlüssels eine Prüfsumme, „Hash“ genannt, die an die Mail angehängt wird. Der Empfänger kann mit dem öffentlichen Schlüssel des Senders verifizieren, dass die Signatur zum Originaltext passt.

(Quelle: Soptim)