Darüber hinaus behält sich Nord Stream 2 die Möglichkeit vor, seine Ansprüche nach internationalem Recht durchzusetzen und ein Schiedsverfahren gegen die EU gemäß den Investitionsschutzbestimmungen des Vertrags über die Energiecharta einzuleiten. Am 12. April 2019 hatte Nord Stream 2 AG die dreimonatige Frist für Konsultationen ausgelöst, während derer eine gütliche Beilegung angestrebt werden muss, bevor ein Schiedsverfahren eingeleitet werden kann. Am 25. Juni fand ein Treffen zwischen der Europäischen Kommission und Nord Stream 2 AG zur gütlichen Beilegung nach den Regeln der Energiecharta statt. Bisher ist keine gütliche Beilegung erzielt worden und die dreimonatige Frist für Konsultationen ist mittlerweile abgelaufen.
(Quelle: Nord Stream 2)